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Micarna abgeblitzt

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LausanneDas Bundesgericht hat eine Beschwerde der Micarna abgewiesen. Die Vorinstanz hatte dem Migros-Fleischbetrieb in Courtepin verboten, seine Angestellten für Dauernachtarbeit oder regelmässige Sonntagsarbeit einzusetzen. Dafür hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft der Micarna eine Bewilligung erteilt, welche die Gewerkschaft Unia mit Erfolg beim Bundesverwaltungsgericht anfocht. sda

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