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Mietkündigungen auf Boxal-Areal unzulässig

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg/Lausanne Der Fotograf Christoph Schütz war vor Bundesgericht erfolgreich. Die Metallwerke Refonda AG hätten als Vermieter des Boxal-Areals seinen Mietvertrag nicht auflösen dürfen. Bei den Freiburger Instanzen, der Schlichtungsstelle, vor Mietgericht und vor Kantonsgericht, war Schütz mit seinen Anträgen noch gescheitert.

«Die Rechtsprechung nicht respektiert»

Das Bundesgericht hat die Begründung der Vermieterin, dass bei der Kündigungsaussprache 2007 eine «komplette Umgestaltung» des Areals bevorstehe, nicht akzeptiert. «Es gab zum Zeitpunkt der Kündigung weder eine dringende Verpflichtung, die Örtlichkeiten zu räumen, noch eine Abbruchbewilligung», heisst es im Bundesgerichtsentscheid. Das Kantonsgericht habe die Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht respektiert, schreiben die Bundesrichter.

In einer Medienmitteilung betont Christoph Schütz, dass er sich nicht grundsätzlich gegen einen Neubau auf dem Boxal-Areal stelle. Allerdings wehre er sich gegen verfrühte Leerkündigungen. Das Urteil zeige, dass alle ausgezogenen Mieter auf dem Boxal-Areal hätten bleiben können.

Verfahren noch hängig

Unabhängig vom Mietrechtsstreit hat Christoph Schütz als einer von vier verbleibenden Mietern im Herbst 2009 gegen einen Entscheid von Oberamtmann Carl-Alex Ridoré rekurriert. Ridoré verfügte, dass das Areal wegen Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsse. Schütz betont in der Mitteilung erneut, dass das Boxal-Areal noch nie so sicher gewesen sei wie heute. Der Fall liegt noch immer beim Kantonsgericht. Solange das Verfahren hängig ist, können die Mieter sicher bleiben.

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