Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mietvertrag erschlichen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Da können auch vorsichtige Vermieter nichts machen: Eine Frau hat zwei Vermietern im Sensebezirk einen gefälschten Betreibungsregisterauszug vorgelegt. Sie benutzte jenen einer Kollegin und änderte Namen und Adresse. Mit dem gefälschten Auszug stand sie als potenzielle Mieterin gut da. So gut, dass sie im Juni 2010 und im Dezember 2010 jeweils in eine Wohnung einziehen konnte.

Mit ihrem eigenen Betreibungsregisterauszug hätte sie niemals einen Mietvertrag erhalten, da ihre finanziellen Verhältnisse prekär waren. Die Frau bezahlte denn auch weder Kaution noch Miete. Der erste Vermieter verlor somit knapp 13 000 Franken; dazu kommen noch Leerstandskosten. Die zweite Vermieterin hatte gar einen Schaden von 30 000 Franken.

Die Frau habe in der Absicht gehandelt, sich unrechtmässig zu bereichern, schreibt Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisbach im Strafbefehl. Sie verfügt deshalb wegen Urkundenfälschung und Betrug eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 20 Franken. Da die Frau bereits im Vorfeld wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war, ist die Strafe unbedingt: Sie muss die 3200 Franken Geldstrafe bezahlen. Und sie trägt die Verfahrenskosten. Zudem hatte die zweite Vermieterin eine Zivilklage eingereicht: Die Verurteilte muss ihr 30 000 Franken bezahlen. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema