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Mildere Strafe für Schwarzarbeit in Muntelier

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Ein 28-jähriger Ägypter stand gestern vor dem Bezirksgericht See in Murten. Die Anklage lautete auf Verstoss gegen das Ausländergesetz: Der Mann soll sich illegal in der Schweiz aufgehalten und schwarz gearbeitet haben. Der Fall geht auf eine Kontrolle des Baustelleninspektorats und der Polizei im Hotel Seepark in Muntelier im August 2018 zurück (die FN berichteten). Acht Polizisten führten die Überprüfung zusammen mit zwei Inspektoren zu den Schwerpunkten Schwarzarbeit und Ausländerrecht durch. Vor Ort traf die Polizei sechs Arbeiter an: einen Tunesier, einen Syrer, einen Portugiesen, einen Ägypter, einen Litauer und einen Schweizer. Bei allen sechs Personen bestand ein Verdacht auf Schwarzarbeit, bei einer Person zusätzlich der Verdacht auf illegalen Aufenthalt in der Schweiz.

Eine vierköpfige Familie

Der Verdacht gegen den Ägypter verhärtete sich. Nicht zuletzt deshalb, weil sich der Mann bereits bei der Anhörung durch die Polizei transparent zeigte. Auch vor Gericht in Murten verhielt sich der junge Mann kooperativ. Dem Prozess wohnte ein Übersetzer bei, einen Verteidiger hatte der Mann nicht. Der 28-Jährige ist verheiratet, Vater einer Tochter und lebt mit seiner Familie im Kanton Waadt. Ein Sohn aus der ersten Ehe der Frau lebt ebenfalls im Haushalt. «Es hat mir niemand gesagt, dass ich nicht arbeiten darf», so der Angeklagte. Sein Französisch sei sehr schlecht. «Wir sind vier Personen zu Hause, und das Geld ist sehr knapp.» Sie lebten mit dem, was sie vom Verein Cartons du Coeur erhielten. «Ich wollte für die Familie Geld verdienen.»

Im September 2017 kam der Mann legal in die Schweiz. Er habe an der American Graduate School of Business in La Tour-de-Peilz studiert. Seine Aufenthaltsbewilligung lief im September 2017 ab. Seit diesem Zeitpunkt toleriert der Kanton Waadt seinen Aufenthalt in der Schweiz, wie aus den Unterlagen ersichtlich ist. Ein Dokument einer Waadtländer Gemeinde spricht ihm eine Niederlassungsbewilligung in der Gemeinde zu. In dem Schreiben ist auch von einem Ausweis  B die Rede. Doch der Antrag des Mannes von 2018 auf eine Aufenthaltsbewilligung ist noch hängig, wie er bestätigte. «Die Gemeinde ist über meine Situation informiert und sagte mir, dass ich arbeiten darf», sagte der Mann mit verzweifeltem Blick zu seiner Frau, die ebenfalls im Gerichtssaal sass. «Ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun.»

Das Bezirksgericht See sprach den Mann vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts frei, weil der Kanton Waadt dies tolerierte. Das Gericht reduzierte das Strafmass der Staatsanwaltschaft für Schwarzarbeit von 70 auf 30  Tage mit zwei Jahren Bewährung. Der Tagesansatz beträgt zehn Franken.

emu

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