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Mildere Strafen für Konkursbeamte

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Kantonsgericht heisst Rekurse teilweise gut

Der ehemalige Vorsteher des kantonalen Konkursamtes ist gestern vom Kantonsgericht zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Monaten, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt worden. Er wurde der ungetreuen Geschäftsführung und der Urkundenfälschung für schuldig befunden. In erster Instanz im Mai 1999 lautete das Urteil «drei Monate Gefängnis».

Sein Stellvertreter wurde vom Kantonsgericht von der Anklage der ungetreuen Geschäftsführung freigesprochen. Hingegen wurde er wegen Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt.Von 1988 bis 1994 haben mehrere Beamte des Konkursamtes unrechtmässig Rabatte von über 50000 Franken von Inseratenvermittlungs-Firmen erhalten. Sie hätten jedoch in die Konkursmasse oder in die Staatskasse fliessen müssen, hielt das Kantonsgericht fest.
Der Rekurs des dritten Beamten, der seit einigen Jahren pensioniert ist, hat das Gericht abgelehnt. Er wurde in erster Instanz zu einer Gefängnisstrafe von 15 Tagen auf Bewährung wegen Urkundenfälschung verurteilt. Im Mai 1999 wurden zudem zwei Beamte mangels Beweisen freigesprochen.

Alte Gewohnheiten

Die Beamten des Konkursamtes vertraten die Ansicht, dass diese Rabatte schon seit der Gründung des Konkursamtes im Jahre 1968 jeweils den Beamten zugute kamen. Sie hätten deshalb nur diese alten Gewohnheiten ihrer Vorgänger fortgesetzt.

Der Vorsteher des Amtes und sein Stellvertreter wurden aufgrund dieser Vorkommnisse vom Staatsrat entlassen. Der Entscheid fiel im vergangenen Herbst. Seit dem 1. April dieses Jahres sind die beiden arbeitslos. Ihre Anwälte forderten einen Freispruch. Sie gaben vor, dass diese Affäre ihr Leben und das ihrer Familien völlig aus den Bahnen geworfen habe. «Sie sind quasi von der Gesellschaft ausgeschlossen», führte einer der Verteidiger aus. Zudem werden sie von der Arbeitslosen-Versicherung mit einer 45-tägigen Frist bestraft. Sie würden deshalb während drei Monaten keine Arbeitslosengelder erhalten.
Die Verteidigung unterstrich ebenfalls, dass der erste Vorsteher dieses Amtes, ein Jurist, begonnen habe, diese Rabatte an die Mitarbeiter des Amtes zu verteilen. Sie hätten diese Gelder deshalb guten Glaubens entgegengenommen.
Bis zu Beginn des Jahres 1990 machten die Rabatte zwischen einigen Hundert Franken und 2000 Franken pro Jahr aus. Mit der Zunahme der Konkurse ab den 90er Jahren nahmen auch die Rabatte massiv zu, welche sie von den Inseratenvermittlern Publicitas und Freiburger Nachrichten erhielten.

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