BernBisher musste mit einem Beschwerdeverfahren von bis zu drei Jahren gerechnet werden, wenn militärische Anlagen für den Asylbereich nutzbar gemacht werden sollten. Neu sollen laut dem Präsidenten der kantonalen Sozialdirektoren-Konferenz, Peter Gomm, militärische Unterkünfte zumindest vorübergehend auch ohne Bewilligung zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden können. Dies soll laut Gomm während der laufenden Asylgesetzrevision sichergestellt werden. Bei einer definitiven Inbetriebnahme solle das Bewilligungsverfahren aber beibehalten werden.sda
Bericht Seite 13