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Millionen für Firmen, eine milde Gabe für das Kindswohl

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Das Recht des Kindes auf persönlichen Verkehr mit beiden Elternteilen ist im Bundesrecht festgehalten. Dass Eltern dies bei einer konfliktbeladenen Scheidung nicht immer hinkriegen, ist leider so. Zivil- und Friedensgerichte ordnen «begleitete Besuchstage» an, um den Kindesschutzmassnahmen gerecht zu werden.

Diese Aufgabe übernimmt im Kanton Freiburg der gemeinnützige Verein «Begleitete Besuchstage – Point rencontre». Er wird durch den Staat Freiburg finanziell unterstützt. Die Höhe des Betrages genügt allerdings bei weitem nicht, um die Kosten dieser wichtigen öffentlichen Aufgabe zu decken. Und so schlitterte der Verein in eine finanzielle Krise. Personalkosten mussten eingespart werden, und neue Lokalitäten werden gesucht.

Konsequenzen dieser Misere sind lange Wartelisten – bis zu einem Jahr. Zeit, die verstreicht und in der sich Entfremdung zwischen Kind und Elternteil aufbaut. Eine Situation, die dem Kindeswohl nicht Rechnung trägt.

Mit Pflästerlipolitik beteiligt sich der Kanton nunmehr mit einer zusätzlichen Gabe von 36 000 Franken, um die Verluste der Vorjahre zu decken. Er spricht auch noch einen Betrag von zusätzlich 30 000 Franken für 2019. Und man glaubt es kaum, er empfiehlt der Loterie Ro­mande, dem Verein in diesem und allenfalls auch noch im nächsten Jahr 50 000 Franken zu überweisen.

Zwei Motionäre und die Justizkommission haben vom Staatsrat verlangt, die begleiteten Besuchstage zu institutionalisieren und deren Aufsicht zu übernehmen. Seiner Antwort ist zu entnehmen, dass der Staatsrat die Aufsicht im Jugendgesetz verankern will. Eine Institutionalisierung lehnt er ab. Wohl, um weiterhin den Grossteil der Kosten auf private Spender abwälzen zu können. Ach ja, er muss ja sparen. Er hat zur selben Zeit die Botschaft zur Steuervorlage 17 verabschiedet, mit der er Unternehmen um Dutzende von Millionen bei der Gewinnsteuer entlasten will. Die Antwort des Staatsrates wird im Grossen Rat hoffentlich viel zu diskutieren geben.

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