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Millionenersparnis durch Pflege zu Hause

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Das Gesetz des Kantons Freiburg über die Hilfe und Pflege zu Hause wurde erarbeitet, um es jeder kranken, behinderten oder Unterstützung oder Überwachung bedürfenden Person zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Dank diesem Gesetz profitieren viele Leute direkt von der Unterstützung durch Angehörige und Nahestehende. 191 Personen aus dem Sensebezirk nahmen im letzten Jahr die finanzielle Unterstützung in Anspruch. Die Sensler Gemeinden haben dafür rund 1,16 Millionen Franken ausbezahlt.

Die Bezirkskommission für Pflege und Hilfe zu Hause entscheidet über die Gesuche. Sie setzt sich aus drei Gemeindevertretern sowie drei Mitgliedern der Spitex Sense zusammen. Präsidiert werde die Kommission in allen Bezirken vom Oberamtmann, wie der Sensler Oberamtmann Nicolas Bürgisser ausführt. Die Bezirkskommission trifft sich sechsmal jährlich. Doris Vonlanthen-Boschung, Pflegefachfrau und Geschäftsleitungsmitglied der Spitex, ist Mitglied dieser Kommission und zuständig für die Präsentation der Dossiers.

 Doris Vonlanthen, wie muss man vorgehen, um eine

Pauschalentschädigung zu erhalten?

Der erste Schritt ist das Ausfüllen des Antragsformulars. Dieses erhält man bei der Spitex, der Gemeinde oder auf dem Oberamt. Nach Eingang des Antrags macht die Spitex die Abklärung mittels Fragebogen und Punkten (siehe Kasten, Red.) und gibt der Bezirkskommission eine Einschätzung ab.

 

 Werden auch Gesuche abgelehnt?

Nach der Empfehlung der Spitex prüft die Bezirkskommission jedes Dossier einzeln. Von den 200 Abklärungen pro Jahr reicht bei circa zehn Prozent der Anträge der Pflegeaufwand nicht, um eine Pauschalentschädigung zu erhalten.

 Wie erfährt man, ob ein Antrag auf Entschädigung berechtigt ist?

Ist die Spitex bei einer pflegebedürftigen Person bereits involviert, steigen die Chancen auf Information beträchtlich. Denn in der Regel informieren die Spitex-Mitarbeiterinnen vor Ort. Die Spitex kann jedoch nicht dazu verpflichtet werden. Der Oberamtmann appelliert hier an die Eigenverantwortung: «Die Leute müssen sich auch selber um Informationen bemühen», sagt Nicolas Bürgisser. Das Prozedere wird beispielsweise in den Gemeinde-Mitteilungsblättern publiziert. Auch Pro Senectute informiert regelmässig.

Wer gilt als Angehörige oder nahestehende Person?

Anspruch auf die Entschädigung haben Ehepartner, Verwandte, Verschwägerte oder Nahestehende einer pflegebedürftigen Person. Als «nahestehend» gilt jemand, der eine dauerhafte persönliche Beziehung während mindestens einem Jahr zur pflegebedürftigen Person hat. Eine Bedingung ist, dass diese Person im gleichen Haushalt oder in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt, das heisst in maximal fünf Minuten Entfernung.

 

 Wie oft wird die Situation neu überprüft?

Einmal jährlich führt die Spitex eine Wiederabklärung respektive eine Standortbestimmung durch. Dabei geht es auch um die Anerkennung der geleisteten Arbeit und die Prüfung, ob weitere Hilfestellungen angebracht sind oder diese reduziert werden können.

 

 Wie viel Geld geben die Sensler Gemeinden pro Jahr dafür aus?

Jeder schwere Fall kostet einer Gemeinde jährlich 9000 Franken. Im Moment gibt es laut Nicolas Bürgisser im Sensebezirk total 170 aktive Dossiers. Der Betrag für die Pauschalentschädigungen belief sich im letzten Jahr auf 1,16 Millionen Franken (im Jahr 2007 lag er bei 937 000 Franken). Die Kosten gehen vollumfänglich zulasten der Wohngemeinden.

 

 Welches Ziel wird mit der Pflege zu Hause und der Pauschalentschädigung verfolgt?

Der Eintritt ins Pflegeheim wird damit erheblich hinausgezögert, und die Gemeinschaft spart dadurch laut Peter Portmann, dem Präsidenten des Gesundheitsnetzes Sense, substanzielle Kosten: «Leute, die niemanden haben, der sich um sie kümmern würde, müssten alle ins Pflegeheim. Dort kostet ein schwerer Pflegefall monatlich rund 10 000 Franken. So gesehen sind die 9000 Franken Pauschalentschädigung jährlich ein symbolischer Beitrag.»

Für pflegende Angehörige werden weder Kurse noch Weiterbildungen angeboten. Die Pauschalentschädigungen müssen als Einkommen versteuert werden.

Pflegeaufwand: Anerkannte Kriterien

A ls einer von drei Kantonen der Schweiz kennt Freiburg Pflegebeiträge als Entschädigung an die pflegenden Angehörigen. Dabei muss der Pflegeaufwand ein gewisses Ausmass erreichen. In Betracht gezogen werden pflegerische Verrichtungen wie: An- und Auskleiden, Sich-Hinsetzen, Aufstehen und Zubettgehen, Essen, tägliche Körperpflege, Baden, Benützen der Toilette, Fortbewegung, aber auch Unterstützung aufgrund einer chronischen Erkrankung, beispielsweise Demenz. Im neuen Fragebogen erhalten psychische Situationen mehr Gewicht; so spielen die Kontakte nach aussen, die Selbstständigkeit und die Entscheidungsfähigkeit ebenfalls eine Rolle. Die Situation des Einzelnen wird ganzheitlich angesehen – sozial, psychisch und körperlich.

Der Pflegeaufwand wird in leicht, mittel, schwer und sehr schwer eingeteilt. Dieser Abstufung folgend wird je nach Pflegeintensität einer von drei Entschädigungsansätzen gesprochen: 15, 20 oder 25 Franken pro Tag.

Die Spitex Sense hat den Auftrag, die eingegangenen Anträge für den Erhalt von Pflegebeiträgen abzuklären. Diese Abklärungen dienen der Bezirkskommission anschliessend als Basis für den Entscheid, ob und in welcher Höhe die Auszahlung einer Pauschalentschädigung für die pflegenden Angehörigen erfolgen kann. Berechtigte Angehörige haben danach vierteljährlich eine Abrechnung bei der Spitex Sense einzureichen. bm

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