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Minderjährige sollen in Freiburgs Beizen kein Bier mehr bekommen

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Junge Menschen, die sich Nächte mit Alkoholexzessen um die Ohren schlagen, sind dem Staatsrat ein Dorn im Auge.Bild Corinne Aeberhard/a

Minderjährige sollen in Freiburgs Beizen kein Bier mehr bekommen

Autor: Fahrettin Calislar

«Der Alkoholkonsum vor allem der Jungen ist heute besorgniserregend», sagt Justizdirektor Erwin Jutzet (SP). Immer deutlicher werden die negativen Folgen der 24-Stunden-Gesellschaft und der veränderten Unterhaltungsbedürfnisse. Vor allem in lauen Sommernächten treffen sich Jugendliche spätabends zu Trinkgelagen, sind laut und stören. «Und sie werden auch immer jünger», gibt Jutzet zu bedenken.

Als Konsequenz legt der Staatsrat nun einen Vorentwurf für ein neues revidiertes Gesetz über die öffentlichen Gaststätten zur Vernehmlassung vor. Es ermöglicht ein Vorgehen mit Zuckerbrot und Peitsche. Das Gesetz dient vor allem der Verhinderung von Auswüchsen der Partygesellschaft. Es soll einen effizienten Kampf der Behörden gegen Lärmbelästigungen, Beschädigungen und Gewalttätigkeiten ermöglichen.

Bierverbot ist umstritten

Die mit Abstand einschneidendste und zugleich umstrittenste Massnahme des neuen Gesetzes ist das vorgeschlagene Alkoholverbot für Jugendliche bis 18 Jahre. Bisher war nur der Ausschank von Schnaps ausgeschlossen. Neu dürften die Wirte ihnen auch kein Bier und keinen Wein ausschenken.

Jutzet weiss, dass der Widerstand im Kantonsparlament gross sein wird. «Das Alkoholverbot für Minderjährige ist ein politischer Entscheid. Ich vergiesse dafür kein Herzblut, wünsche mir aber, dass darüber diskutiert wird.» Wenn der Grosse Rat Nein sage, gelte weiterhin der Status quo.

Zudem dürfen Wirte – so sie dies wollen – ab 22 Uhr Minderjährigen den Zugang oder die Bedienung verwehren. Damit wolle man vor allem organisierte Trinkgelage – sogenannte Botellones – vermeiden, erläutert Jutzet. Denn den Wirten ist es bisher nicht erlaubt, Gäste zurückzuweisen. Eine dritte Massnahme ist das Verkaufsverbot für alkoholhaltige Getränke zum Mitnehmen ab 22 Uhr. In diesem Punkt erwartet Jutzet wenig Widerstand. Dieser Massnahmenkatalog entspreche den Zielen des Aktionsplans Alkohol, hält der Staatsrat fest.

Nicht mehr modern

Das aktuelle Gesetz über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz (GTG) ist schon in die Jahre gekommen. Es wurde ursprünglich vor zwanzig Jahren erlassen und weise einen Rückstand auf die Entwicklung der Gewohnheiten und Verhaltensweisen der Kunden auf, so der Staatsrat. Es vermag insbesondere neuen Arten von Veranstaltungen wie Sportübertragungen oder musikalischen Anlässen in Gaststätten nicht mehr Rechnung zu tragen. Das zeigt sich daran, dass eigentlich ausserordentliche Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten durch die Oberämter schon lange zur Regel geworden sind.

Versüsst durch Freiheiten

Gegen diesen Notstand reagiert der Staatsrat mit der Einführung eines Sonderpatents. Nur mit diesem ist es möglich, in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag regelmässig bis spät in die Nacht offen zu haben und sich bei speziellen Veranstaltungen dem Bedarf anzupassen, beispielsweise bei einer Fussballweltmeisterschaft.

Jutzet betont, dass das neue Gesetz deshalb auch eine Liberalisierung darstellt. Denn die Wirte erhalten das neue Patent für drei Jahre, ohne jedes Mal beim Oberamtmann eine Sonderbewilligung beantragen zu müssen. Es soll aber Betrieben vorbehalten bleiben, die aufgrund ihres Standorts und ihres Konzepts eine Beeinträchtigung der Nachbarn ausschliessen können.

Der Vorentwurf wurde unter Beizug verschiedener betroffener Stellen ausgearbeitet. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Februar.

«Das Alkoholverbot für Minderjährige ist ein politischer Entscheid. Ich vergiesse dafür kein Herzblut.»

Autor: Erwin Jutzet

Autor: Staatsrat

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