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Minderjährige vergewaltigt

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Minderjährige vergewaltigt

Zwei Jahre Zuchthaus für einen Angolaner

Ein 34-jähriger Mann aus Angola wurde am Dienstag vom Bezirksgericht See zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte sich an einem minderjährigen Mädchen vergangen, das in seiner Obhut war.

Von PATRICK HIRSCHI

Weil der Mann bereits 15 Monate Untersuchungshaft abgesessen hat, muss er wahrscheinlich nur noch für kurze Zeit ins Zuchthaus. Doch danach muss er die Schweiz verlassen. Zehn Jahre Landesverweis hat Gerichtspräsident André Waeber zusätzlich zur Freiheitsstrafe ausgesprochen.

Falsche Angaben bei Ankunft

Der Angeklagte H. ist im Juni 2002 in Genf angekommen und hatte Asyl beantragt. Begleitet wurde er von einem Mädchen, von dem er angab, es sei seine neunjährige Tochter F.

Nach Aufenthalten in mehreren Durchgangszentren sind die beiden für gut ein Jahr im Foyer «Aurélia» in Pensier gelandet. Im Sommer 2003 zogen sie in ein Appartement in Courtepin.

Am 18. September 2003 wurde die Kantonspolizei telefonisch zum Bahnhof Freiburg gerufen. Dort trafen sie auf F., die den Beamten unter Tränen erklärte, dass sie vier Tage zuvor von H. vergewaltigt worden sei. Nun sei sie aus der Wohnung in Courtepin geflohen.

Am nächsten Tag wurde das Mädchen vernommen. Dabei erklärte es, dass H. gar nicht ihr leiblicher Vater sei. Eine DNS-Untersuchung des Unispitals Lausanne bestätigte dies. Während der Befragung sagte das Mächen aus, dass sie von H. regelmässig geschlagen werde, seit sie in der Schweiz seien – von Hand, mit Pantoffeln oder mit einem Gurt. Ausserdem müsse sie täglich für ihn kochen, abwaschen und sonstige Haushaltarbeiten erledigen.

Am 14. September habe sie ferngesehen. Plötzlich sei H. aufgetaucht, habe ihr die Kleider vom Leib gerissen und angefangen, sie zu vergewaltigen. Dabei habe er ihr gedroht, sie zu schlagen, wenn sie es jemandem erzähle. Als sie angefangen habe zu schreien, habe er ihr den Mund zugehalten.

Die gynäkologischen Untersuchungen bei F. haben ergeben, dass das Jungfernhäutchen an drei Stellen angerissen war. Ausserdem war es gedehnt. Laut Experten lässt dies auf sexuellen Missbrauch schliessen. Sperma hingegen wurde nicht entdeckt.

«Afrikanische Erziehung»

H. hatte während der richterlichen Untersuchung unterschiedliche Aussagen gemacht. Mehrmals hatte er die Vergewaltigung zugegeben. Gestern hingegen stritt er sie wieder ab. Er gab aber zu, das Mädchen regelmässig geschlagen zu haben. «Das ist afrikanische Erziehung», meinte er.

Ein Alibi von H. für die fragliche Zeit erwies sich als nicht stichfest. Während der Untersuchung beschuldigte er mehrmals einen anderen Foyerbewohner, F. vergewaltigt zu haben. Auch hierfür gibt es keine Beweise, weshalb sich H. zusätzlich der Verleumdung schuldig gemacht hat.

Verteidigerin Simone Studer machte geltend, dass die Vergewaltigung nicht endgültig bewiesen sei. Sie forderte daher Freispruch. Das Gericht schenkte aber den Aussagen des Mädchens mehr Glauben als jenen des Angeklagten.

Obwohl das genaue Alter von F. nicht festgestellt werden konnte, ist gemäss Staatsanwalt Laurent Moschini klar, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt minderjährig war. Er forderte eine Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahren.

Das Gericht berücksichtigte aber in seinem Urteil die Tatsache, dass H. aus einem Bürgerkriegsgebiet stammt und bereits mit zehn oder zwölf Jahren in Gefechte verwickelt wurde. Er hat aus dieser Zeit auch eine Kriegsverletzung am Auge.

Als Genugtuung muss H. dem Opfer 10 000 Franken zahlen. Anwältin Isabelle Brunner hatte 18 000 gefordert.

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