Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mindestmass erhöht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Patentfischerei 2007-2009

Gleichzeitig hat der Staatsrat auch die Reglementierung über die Entwicklung der Fischbestände angepasst, wie die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft am Donnerstag festhält.Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Punkte:l Forelle: Für den Saane-Abschnitt zwischen Schiffenen und der Kleinen Saane wurde das Fangmindestmass von 24 auf 32 Zentimeter angehoben.l Äsche: Für die an den Kanton Waadt grenzenden Wasserläufe wurde das Fangmindestmass von 33 auf 35 Zentimeter erhöht. Im Montsalvens- und im Lessocsee darf ein Fischer höchstens noch fünf Äschen pro Jahr fangen, wie dies bereits für die Flüsse gilt. Im Winter wird jegliche Fischerei im Lessocsee verboten.l Hecht: Die Schonzeit wird im Broyekanal von acht auf vier Wochen verkürzt und damit an die interkantonale Regelung für den Murten- und den Neuenburgersee angepasst. In Flüssen gefangene Hechte dürfen künftig unabhängig von ihrer Grösse nicht mehr ins Wasser zurückgesetzt werden. Der Hechtbestand in Flüssen soll damit reduziert werden.l Zander: Alle in einem Fluss gefangenen Zander müssen unabhängig von ihrer Grösse behalten werden.Als weitere Neuerung dürfen Kinder in Begleitung eines erwachsenen Patentinhabers künftig eine Gambe benutzen. Die Patente für die Fischerei von einem Wasserfahrzeug aus (Patent D und E) sowie das Patent F für den Broyekanal sind neu auch als Halbjahrespatente erhältlich. Der Preis für die Jahrespatente von einem Schiff aus ist leicht gestiegen. Comm.

Meistgelesen

Mehr zum Thema