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Minergiehaus-Verkäufer vor Gericht

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«Er hätte auch den Eskimos Schnee verkauft.» So beschrieb ein geprelltes Paar mit Hoffnung auf ein Traumhaus den Angeklagten. Der Freiburger steht seit gestern Montag vor dem Wirtschaftsstrafgericht Freiburg. Angeklagt ist er wegen gewerbsmässigem Betrug, lückenhafter Geschäftsführung und unlauterem Wettbewerb.

Im Jahr 2010 hat der heute 57-Jährige sein Studium als Landschafts- und Umweltingenieur abgeschlossen. Diese Ausbildung hatte er mit einem Nachdiplom in umweltfreundlichem Bauen ergänzt und wurde von einem österreichischen Baumeister als unabhängiger Verkäufer von Häusern engagiert.

Dabei sollte der Freiburger auf dem Schweizer Markt zertifizierte Minergie-Häuser zum Weiterverkauf finden. Deren Promotion war über die Coop gesichert. Der Grossverteiler hatte mit dem Niederösterreicher eine Vereinbarung abgeschlossen. Rasch stieg der Freiburger zum besten Verkäufer dieser Firma auf. Er selbst hatte eine eigene Firma aufgebaut, die – gemäss seinen Aussagen – dafür sorgen sollte, dass die Minergiestandards auch wirklich eingehalten würden.

Vereinbarung für Lohn

Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach war da anderer Ansicht. Die Firma habe ihm vor allem geholfen, dass über sie Beträge hereinkamen, die eigentlich für die Bauarbeiten bestimmt waren. Er liess nämlich die künftigen Hausbesitzer eine Treuhand-Bauvereinbarung unterzeichnen. Mit diesem Papier – und dem Ruf und Logo von Coop – liess er sich so einen Lohn von 10 000 Franken im Monat und viele Extras zusichern.

Diese Extras hätten mit dem ursprünglichen Zweck des Geldes nichts mehr zu tun gehabt. Der Mann sei da weit über seine eigentliche Funktion als Verkäufer hinausgegangen, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte eine Strafe von drei Jahren Haft, wovon ein Jahr un­bedingt.

Der Anwalt des Angeklagten, Julien Membrez, bestritt jegliche Schuld seines Mandanten in dieser Angelegenheit. Es sei kein Zufall, dass die Coop sich nicht mit einem Anwalt vertreten liess. Der Grossverteiler habe sich einverstanden erklärt, einen Grossteil der Hausbesitzer zu entschädigen und schriftlich auf Vertraulichkeit zu pochen. Die Coop sei nämlich von Hausbesitzern angegriffen worden und habe dann den Verkäufer als Sündenbock vorgeschickt. Sein Mandant habe nie mit schlechtem Willen den Namen Coop gebraucht, sagte Anwalt Mem­brez. Das Urteil wird am 15. Mai erwartet.

bearbeitet von chs/FN

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