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Missbräuche bekämpfen

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Im Staatsbudget 2006 ist die Schaffung von zwei weiteren derartigen Stellen vorgesehen, die zu 50 Prozent vom Bund finanziert werden. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der SP-Grossrätin Antoinette Romanens aus Bossonens fest.

Arbeitsmarkt beobachten

Laut Freiburger Regierung sieht das Obligationenrecht eine tripartite Kommission mit der Bezeichnung «Aufsichtskommission über den Arbeitsmarkt» vor. Sie wurde als flankierende Massnahme zum freien Personenverkehr geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitsmarkt zu beobachten und rechtliche Schritte einzuleiten, falls sie missbräuchliche und wiederholte Lohnunterbietungen feststellt. Um diese Aufgabe zu erfüllen, werden Arbeitsmarktinspektoren eingesetzt. Wie der Antwort entnommen werden kann, beabsichtigt der Staatsrat weitere Anstellungen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer aus dem EU-Raum unter schlechteren Arbeitsbedingungen angestellt werden. Der Staatsrat gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Arbeitsmarktinspektoren nicht mit den Arbeitsinspektoren verwechselt werden dürfen. Die Aufgabe eines Arbeitsinspektors bestehe in erster Linie darin, die Ausführung des eidgenössischen Arbeitsgesetzes sicherzustellen. Dabei stehe die Förderung der Sicherheit und die GesundheitsvorsorgeimVordergrund. Der Kanton Freiburg verfügt über vier Vollzeitstelleneinheiten, was dem Schweizer Durchschnitt entspreche. Ein Ausbau sei nicht geplant.

Zusammenarbeit

«Obwohl die Arbeitsinspektoren und die Arbeitsmarktinspektoren unterschiedliche Aufgaben erfüllen, ergänzen sie sich gegenseitig. Eine Form der Zusammenarbeit muss gefunden werden», schreibt der Staatsrat weiter. Ein Unternehmen, das Arbeitnehmer aus dem EU-Raum beschäftigt, sei auch an das Arbeitsgesetz gebunden, insbesondere in Fragen des Gesundheitszustandes, der Sicherheit und der Hygiene am Arbeitsplatz.

Der Antwort kann weiter entnommen werden, dass der Staatsrat keinen Arbeitsmediziner anstellen will. Der Bedarf sei nicht gross genug, um eine derartige Stelle für den Kanton Freiburg allein zu rechtfertigen.

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