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«Missbräuche gibt es immer»

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Wohnen ist teuer. Wer ein geringes Einkommen hat, den kann die monatliche Miete finanziell schnell überfordern. Deshalb gibt es im Kanton Freiburg rund 350 Gebäude mit leicht verbilligten Wohnungen. Wer dort wohnt und ein jährliches steuerbares Einkommen von unter 50 000 Franken hat, kann beim kantonalen Wohnungsamt zudem eine Zusatzverbilligung beantragen. Die Höhe der Verbilligungen ist von der Art der Wohnung abhängig, für einen grossen Haushalt können das jedoch bis zu 1000 Franken pro Monat sein.

Wo es Verbilligungen gibt, sind aber auch immer Personen zu finden, die das Angebot ausnützen. Dies zeigte ein Überprüfungsbericht in der Stadt Bern kürzlich in aller Deutlichkeit: Von den überprüften 560 Verträgen waren insgesamt 298 Mietparteien nicht anspruchsberechtigt. Als Folge kündigt die Stadt Bern 237 Mietparteien, bei 61 Mietparteien fällt künftig der Rabatt weg.

Private Eigentümer

«Missbrauch ist nie ganz ausgeschlossen», stellt Flavio Guido, Sektionschef des kantonalen Wohnungsamts, klar. Dieses verwaltet die Finanzhilfen der Gemeinden, des Kantons und des Bundes für subventionierte Wohnungen. Ein Missbrauch wie in der Stadt Bern sei in Freiburg jedoch gar nicht möglich, ist Guido überzeugt. Erstens seien die 350 Gebäude nicht im Besitz des Kantons, sondern bei Privaten und unter der Kontrolle von Hausverwaltungen. «Wir überprüfen zwar die Mieter, wir verteilen aber nicht die Wohnungen.» Vergaben unter der Hand durch eine einzelne Person seien damit beinahe ausgeschlossen, so Guido.

Zweitens kontrolliert das Wohnungsamt systematisch die finanzielle Situation der Mieter. Jedes Jahr verschickt es Formulare an die zuständigen Wohnungsverwaltungen, die diese an die betroffenen Mieter weiterleiten müssen.

Neben den Angaben zur Zahl der Bewohner einer Wohnung und deren Einkommen müssen die Mieter auch gewisse Bescheinigungen wie den Lohnausweis oder die letzte Steuerveranlagung mitschicken.

Schnell eingreifen

Manchmal sei es so, dass Personen eine Lohnerhöhung oder einen Jobwechsel, der ein höheres Einkommen zur Folge hat, nicht von sich aus meldeten. «Dies merken wir jedoch bei der jährlichen Kontrolle und passen die Zusatzbeiträge so in kurzer Frist an», sagt Flavio Guido.

Durch die jährlichen Kontrollen und dank der Mitarbeit von Hausverwaltungen und Gemeinden könne das Wohnungsamt auch bei Missbrauchsfällen und absichtlichen Täuschungen schnell eingreifen, sagt Guido.

So gäbe es beispielsweise Fälle, in denen mehr Personen in einer Wohnung wohnen, als sie angegeben hätten. «Da ist es auch schon vorgekommen, dass die betreffenden Personen die Subventionen im Nachhinein zurückzahlen mussten.»

 Verwaltung entscheidet

Die Möglichkeit, einer Person die Wohnung zu künden, habe das Wohnungsamt jedoch nicht–dies entscheidet die zuständige Hausverwaltung. «Es gibt in den Wohnungen immer wieder Leute, die keinen Anspruch auf Zusatzverbilligungen haben», sagt Guido. «Dagegen können wir nichts machen. Für uns stellt dies jedoch auch kein Problem dar.»

Externe Überprüfung

Als Letztes unterliegen schliesslich nicht nur die Mieter einer externen Kontrolle, sondern auch das Wohnungsamt: Alle vier Jahre werden die Finanzen des Wohnungsamts überprüft. Unabhängig davon erfolgt alle vier Jahre eine Kontrolle der Subventionen. «Dabei wird analysiert, ob die gewährten Subventionen effizient und angemessen sind», erklärt Flavio Guido.

Zahlen und Fakten

13,5 Millionen für billigere Wohnungen

Knapp 10000 Personen wohnen im Kanton Freiburg in subventionierten Wohnungen. Wer eine Zusatzverbilligung erhält, hängt von verschiedenen Faktoren wie Einkommen oder Familiensituation ab. In der Regel werden jedoch Personen unterstützt, deren steuerbares Einkommen weniger als 50000 Franken pro Jahr beträgt. Die Gemeindesubventionen im Jahr 2013 betrugen zwei Millionen Franken, der Kanton steuerte 4,5 Millionen Franken bei, der Bund rund sieben Millionen Franken.rb

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