Untertitel: Drei Monate Gefängnis
Das erste Mal bekam es der Mann an einem Sonntag kurz nach Mitternacht mit der Polizei zu tun. In Villars-sur-Glâne, in einer Kurve, kam einer Polizeipatrouille ein Personenwagen in rasanter Fahrt entgegen, dies auf der falschen Strassenseite, so dass das Polizeifahrzeug scharf ausweichen musste, um eine Kollision zu vermeiden. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich der 31-jährige K. unter starkem Alkoholeinfluss befand: sein Atem roch und er hatte rote Augen. Der Atemlufttest ergab einen Gehalt von 1,75 Promille. Daraufhin wurde ihm der Führerausweis für ein Jahr entzogen.
Nur knapp anderthalb Monate später, an einem Samstagmorgen gegen 3.40 Uhr, kam K. in Neyruz erneut in eine Polizeikontrolle. Und weitere zwei Monate später war K. wieder mit seinem Auto unterwegs, obwohl der Führerausweis-Entzug immer noch Gültigkeit hatte. Dieses Mal kam er in eine Polizeikontrolle, als er an einem Sonntagabend kurz vor Mitternacht auf der Zähringerbrücke in Richtung Schönberg unterwegs war.
Keine zehn Tage später zog K. wiederum die Aufmerksamkeit einer Polizeipatrouille auf sich. Er war an einem Donnerstag, kurz nach Mitternacht, von der Grenette in Richtung Schönberg unterwegs. Die Beamten stellten fest, dass K. zum vor ihm fahrenden Auto einen zu geringen Abstand wahrte. Bei der Kontrolle gab er an, dass sich sein Führerausweis derzeit beim Strassenverkehrsamt befinde, weil es einen Wechsel bei der Aufenthaltsbewilligung gegeben habe.
Kaum zwei Wochen später wurde K. wieder angehalten. Dabei zeigte er Anzeichen von Betrunkenheit. Der Atemlufttest fiel positiv aus (0,99 Promille). Nach diesem fünften Verstoss hat der Untersuchungsrichter veranlasst, dass die Autokennzeichen eingezogen werden, bis die Frist des Ausweisentzugs abgelaufen ist.