Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen im Sensebezirk wohnhaften Mann zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt. Der 75-Jährige war im September 2018 am Steuer seines Autos in Alterswil unterwegs. Er erlitt einen Schwächeanfall und verlor in der Folge die Herrschaft über seinen Personenwagen. Dieser geriet ausser Kontrolle und fuhr in Richtung des rechten Strassenrands. Dort war eine Frau mit einem Kinderwagen unterwegs, in dem sich ihre zwei Enkel befanden. Der Kinderwagen wurde durch die Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem Gartenzaun eingeklemmt. Alle am Unfall Beteiligten, auch der Fahrer, erlitten Prellungen. Die Grossmutter verstauchte sich zusätzlich das linke Handgelenk.
Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, litt der Autofahrer schon mehrere Monate lang an plötzlich auftretenden starken Bauchschmerzen. Er war deswegen auch mehrfach beim Arzt. Gemäss Arztbericht hat er kurz vor dem Unfall das Bewusstsein verloren, als er sich gebückt hatte. Gemäss Einschätzung der Ärztin sei es für den Mann voraussehbar gewesen, dass er aufgrund seines Gesundheitszustands am Steuer einen solchen Schmerz- oder Schwächeanfall erleiden könnte. Weil er dies in Kauf nahm, der Unfall also vermeidbar gewesen wäre, wurde er verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hat die Geldstrafe auf 30 Tagessätze zu 160 Franken festgelegt. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Mann muss zudem eine Busse von 1000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 535 Franken übernehmen.
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