Unternehmen, die bei einem öffentlichen Rohbauauftrag den Zuschlag erhalten wollen, haben ab dem 1. Januar 2019 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Berufsausweis oder ein gleichwertiges Dokument vorzuweisen.
Mit dieser Massnahme will der Staatsrat den Kampf gegen die Schwarzarbeit intensivieren. Wie der Präsident der Paritätischen Berufskommission, Grossrat Armand Jaquier (SP, Romont), gestern an einer Medienkonferenz sagte, gibt es vier Berufsausweis-Systeme, die künftig im Kanton Freiburg zur Anwendung kommen können. Gemeinsam ist ihnen eines: Sie garantieren, dass der entsprechende Arbeitnehmer bei einer der drei AHV-Kassen im Kanton angemeldet ist.
jcg
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