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Mit Beschwerden ans Gericht statt zur Kanzlei

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 Staatspersonal soll in Zukunft Beschwerden gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr der Staatskanzlei, sondern direkt beim Kantonsgericht vorbringen. Die Staatskanzlei schickt einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Vernehmlassung. Die Beschwerde an den Staatsrat in Personalangelegenheiten war bisher ein Sonderfall in der Gesetzgebung; nun soll auch da das ordentliche System der Beschwerde an das Kantonsgericht eingeführt werden. Diese Änderung folgt auf eine Initiative der Staatskanzlei, die heute für die Beschwer- den an den Staatsrat zuständig ist, heisst es in einer Medienmitteilung.

Unter der geplanten Regelung wären Verfahren vor dem Kantonsgericht wie bei privatrechtlichen Arbeitsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken kostenlos, heisst es weiter.

Weiterhin bleibe der Staatsrat zuständig für die Dienstenthebung oder Entlassung von Personen, die er selbst angestellt hat. Auch entscheidet er weiterhin, wenn eine Behörde es ablehnt, der Stellungnahme des Amtes für Personal und Organisation zu folgen. uh

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