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Mit dem Gartenschlauch angespritzt

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Laut dem Strafbefehl lief eine 81-jährige Frau im Mai 2018 an der Sichtschutzwand ihres Grundstücks im oberen Seebezirk entlang. Auf der Parzelle nebenan leben ihre Schwiegertochter und ihre Enkelin. Die Schwiegertochter hat einen neuen Lebenspartner. Die 81-Jährige blickte über die Sichtschutzmauer in der Hoffnung, ihre Enkelin zu sehen. Daraufhin spritzte sie der neue Lebenspartner ihrer Schwiegertochter mit dem Gartenschlauch vom Kopf bis zur Hüfte nass. Als sie sich zum Gehen wandte, bespritzte er sie erneut am Rücken. So ist der Tathergang im Strafbefehl vom Mai 2019 beschrieben.

Die 81-Jährige ging wegen der Sache zur Polizei. Die Versöhnungsverhandlung beim Oberamt des Seebezirks blieb erfolglos. Der Staatsanwalt befand den Mann im Mai dieses Jahres der Tätlichkeiten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von 200 Franken. Auch die Gebühren, Dossierkosten und Auslagen in der Höhe von 399 Franken hat der Mann laut Strafbefehl zu bezahlen. Doch der Beschuldigte wehrte sich und erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. Gestern fand deshalb zu dem Fall eine Gerichtsverhandlung am Polizeigericht des Seebezirks statt.

Alles wieder auf null

Vor dem Gerichtspräsidenten Peter Stoller sassen der 67-jährige Beschuldigte, die 81-jährige Privatklägerin und deren Anwältin. Peter Stoller wies den Beschuldigten darauf hin, dass der Strafbefehl nun als Anklageschrift gelte und alles offen sei: Es sei sowohl ein Freispruch als auch ein strengeres Urteil möglich.

Die Anwältin der 81-Jährigen machte zu Beginn der Verhandlung Zivilbegehren ihrer Mandantin gegenüber dem Beschuldigten geltend: eine Genugtuung von 250 Franken mit 5 Prozent Zins ab Mai 2018 und einen Betrag von 1431.70 Franken für die Aufwendungen der Klägerin in dem Verfahren. Der Beschuldigte forderte daraufhin, diese Anträge abzuweisen.

Die 81-jährige Frau bestätigte gestern ihre Aussage vom Juli 2018 gegenüber der Kantonspolizei: «Er hat mich vom Kopf bis zur Hüfte nass gespritzt. Mit vollem Schlauch. Auch meine Haare waren nass. Als ich zum Haus ging, hat er mich noch am Rücken angespritzt.» Sie habe ihre Kleider wechseln und die Haare trocknen müssen. «Es war alles ‹pflodinass›», sagte die Frau.

Der Beschuldigte bestritt diesen Tathergang gestern vor Gericht. Seine Aussage vom August 2018 bei der Kantonspolizei konnte er nicht bestätigen: «Ich weiss nicht mehr, was ich gesagt habe.» Peter Stoller wies ihn darauf hin, dass er bei der Polizei zugegeben hatte, die Frau nass gespritzt zu haben. «Es ist möglich, dass ich den Schlauch in der Hand gehalten habe, es war auf jeden Fall keine Absicht», sagte der Mann dazu. Er habe der Frau nichts getan. Der Gerichtspräsident kündigte an, das Urteil nächste Woche zu eröffnen.

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