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Mit dem Kopftuch gibts keine Arbeit

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Autor: Nicole Jegerlehner

«Wird der Gemeinderat seine Einstellung zur Religions- und Glaubensfreiheit ändern?» Der grüne Parlamentarier Rainer Weibel stellte seine Frage in der Sitzung des Generalrats sehr direkt – und erhielt auch eine direkte Antwort von der Sozialdirektorin Marie-Thérèse Maradan Ledergerber (SP): «Wer Sozialhilfe bezieht, sollte sich auch an unsere Gepflogenheiten anpassen.»

Sozialhilfe gekürzt

Der Hintergrund: Weibel verteidigt als Anwalt eine arbeitslose Somalierin, die ihre Stelle im Integrationsprojekt des «Coup d’Pouce» in Freiburg nicht antrat, da sie ihren Kopf und einen Teil ihres Gesichts bedecken wollte. Daraufhin wurden ihr die Sozialhilfebeiträge während drei Monaten um 15 Prozent gekürzt.

Kopftuch seit 43 Jahren

Die Somalierin lebt seit fünfzehn Jahren in der Schweiz; seit 43 Jahren trägt sie einen Schleier oder zumindest ein Kopftuch. Die 50-Jährige wurde als Flüchtling anerkannt – und lebt seit ihrer Ankunft in der Schweiz von der Sozialhilfe. Eine Arbeitsstelle hat sie in dieser Zeit nie gefunden. Im Herbst 2007 hätte sie im «Coup d’Pouce» arbeiten sollen, dem «Supermarkt der Occasionen», wie sich das Geschäft anpreist. Kleider und Schuhe warten ebenso auf ihre Abnehmer wie Möbel. Der «Coup d’Pouce» wird von der Stiftung «Emploi Solidarité» getragen und bietet im Auftrag des Kantons Freiburg Integrationsmassnahmen für den Arbeitsmarkt an.

Mit Kopftuch, ohne Schleier

Didier Hulliger ist Leiter des «Coup d’Pouce» im Schönberg. Er erinnert sich sehr gut an die Somalierin. «Zum ersten Gespräch mit mir und ihrer Sozialarbeiterin ist sie mit dem Schleier erschienen; nur ihre Augen waren sichtbar, ihre untere Gesichtshälfte war bedeckt», sagt Hulliger. Sie hat ihrem Gesprächspartner die Hand nicht geschüttelt, da sie als strenggläubige Muslimin die Hand eines Mannes nicht berührt. «Das alles kann ich respektieren», sagt Hulliger. «Aber die Integration in den Arbeitsmarkt wird dadurch fast unmöglich.» In einem zweistündigen Gespräch haben sich die drei Beteiligten darauf geeinigt, dass die Somalierin ihre Arbeit bei «Coup d’Pouce» aufnehmen wird – aber mit einem Kopftuch, nicht mit einem Schleier bekleidet.

«Ein Kopftuch ist bei uns kein Problem», sagt Hulliger: «Es ist ein erster Schritt zur Integration, wenn muslimische Frauen eine Stelle bei uns antreten.» Er sei aber immer offen und sage den Betroffenen, dass sie mit dem Kopftuch nicht in allen Betrieben eine Stelle finden werden.

Fern vom Arbeitsmarkt

An ihrem ersten Arbeitstag ist die Somalierin aber wieder mit einem Tuch erschienen, das auch die untere Gesichtshälfte und den Hals bedeckte. «Das war gegen unsere Abmachung», sagt Hulliger. Weil die Frau die Kopfbedeckung nicht ändern wollte, konnte sie die Stelle im «Coup d’Pouce» nicht antreten. «Wir sind kein Beschäftigungsprogramm», sagt Hulliger; «wir schaffen Verbindungen zum realen Arbeitsmarkt». Je mehr eine Frau von ihrem Kopf und ihrem Gesicht verdecke, umso mehr entferne sie sich vom Arbeitsmarkt.

Weil die Frau die Integrationsmassnahme nicht wahrgenommen hat, wurde ihr der Sozialhilfebeitrag gekürzt. Sie hat die entsprechende Verfügung nicht innert der nötigen Frist angegriffen, sich aber später mit einem Brief an den Gemeinderat gewandt. Dieser gab laut Weibel eine abschlägige Antwort: Die Stadt Freiburg verpflichte sich der Trennung von Staat und Kirche und verstehe die Argumente des Arbeitgebers.

Multikulti im Schönberg

Unterdessen hat sich die Frau an Weibel gewandt. Der Anwalt findet, ein Modegeschäft könne ohne weiteres verlangen, dass seine Verkäuferinnen ohne Kopftuch zur Arbeit erschienen. «Aber ein Secondhandgeschäft im Schönberg mit seiner multikulturellen Klientel mag doch ein Kopftuch vertragen», findet Weibel. «Bei dieser Stelle wäre es um die Integration der Frau gegangen – damit sie am Arbeitsplatz auch andere Sichtweisen kennenlernt.» Begegne die Frau anderen erwerbstätigen Musliminnen, die vielleicht nicht einmal ein Kopftuch trügen, werde mit der Zeit auch ihr eigener Schleier immer kleiner, vermutet Rainer Weibel.

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