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Mit einem Ja zum Bundesbeschluss Velo ist es noch lange nicht getan

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Das Schweizer Stimmvolk wird am übernächsten Sonntag ein Bekenntnis zum Fahrradverkehr ablegen. Der sogenannte Bundesbeschluss Velo hat tatsächlich gute Chancen, an der Urne angenommen zu werden. Die Velowege werden also künftig ebenso in der Bundesverfassung erwähnt wie die Wanderwege. Das ist zu begrüssen. Im Alltag jedoch wird dieser konstitutionelle Adelstitel den Velofahrerinnen und Velofahrern nur wenig bringen. Denn als konsensfähiges Überbleibsel der ursprünglich verbindlicheren Velo-Initiative tut der vorliegende Bundesbeschluss niemandem weh: Der Bund plant, koordiniert, analysiert ein bisschen, und er übernimmt Beratungsfunktion. Gleichzeitig lässt er den Kantonen und Gemeinden beim Bau von Radwegen beziehungsweise bei der Entwicklung und Gestaltung einer eigentlichen Fahrradpolitik in gut föderalistischer Manier nach wie vor freie Hand.

Es ist also sehr davon auszugehen, dass etwa die Stadt Freiburg trotz bevorstehender Annahme des Bundesbeschlusses Velo den letzten Platz im Städteranking von Pro Velo nicht so schnell loswird. Ebenso klein sind die Chancen, dass sich die Schweiz nach der Abstimmung vom 23. September zu einem eigentlichen Veloland entwickelt – etwa nach dem Modell von Holland oder Dänemark. Dazu ist der Bundesbeschluss Velo für Kantone, Städte und Kommunen zu wenig bindend.

Dabei hätte der Veloverkehr enormes Potenzial, die Städte und Agglomerationen vor dem Verkehrskollaps zu bewahren. In rund zwei Drittel aller Privathaushalte steht mindestens ein Velo; nur ein kleiner Teil dieser rund 2,5  Millionen Fahrräder wird für den Arbeitsweg eingesetzt. Nicht zuletzt mit dem Aufkommen der E-Bikes wird genau das aber immer interessanter – auch im gemeindeübergreifenden Agglomerationsverkehr bei Distanzen von bis zu zehn Kilometern. Weshalb also nicht vermehrt von Tafers, von Düdingen oder von Belfaux und Marly aus mit dem Velo in die Stadt zur Arbeit fahren? Weshalb nicht mit dem E-Bike die Einkäufe tätigen? Um den Umsteigeeffekt vom Auto oder vom ÖV aufs Velo merklich zu fördern, braucht es in erster Linie mehr Komfort und Sicherheit. Mit anderen Worten: Es braucht die entsprechende Infrastruktur in Form von durchgehenden Velorouten. Dazu wiederum braucht es politischen Willen. Nicht nur bei der Bereitstellung der nötigen Mittel, sondern auch bei der Entwicklung von griffigen Lenkungsmassnahmen, die für ein Obligatorium von spurgetrennten Fahrbahnen vermehrt Kriterien wie Verkehrsdichte und signalisierte Höchstgeschwindigkeit miteinschliessen.

Der Bundesbeschluss Velo kann zu einer solchen Entwicklung bestenfalls Impulse liefern und das Bewusstsein fördern – zu einem beherzten Ausbau der Infrastruktur führt er nicht. In der Pflicht stehen die Kantone, Städte und Gemeinden. Sie sollten sich nicht mit dem Lippenbekenntnis des Stimmvolks vom 23. September zufriedengeben. Vielmehr müssen sie sich an ihren konkreten Taten bei der künftigen Entwicklung des Veloverkehrs messen lassen.

Leitartikel

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