Ein Medium publizierte im vergangenen Jahr einen Artikel über einen Schweizer Grosskonzern, der einen Stellenabbau angekündigt hatte. Ein Mann aus Freiburg kommentierte diesen Beitrag, allerdings nicht unter seinem eigenen Namen: Er gab sich als ein Mitarbeiter in leitender Position des betroffenen Grosskonzerns aus.
Laut Strafbefehl schrieb der Mann zwei Kommentare, die «nicht-öffentliche Informationen enthalten und nicht der Wahrheit entsprechen». Unter anderem verbreitete er die Nachricht, dass der Konzern plane, noch weitere Stellen zu streichen.
Busse von 300 Franken
Infolge dieser Online-Beiträge und angesichts des sensiblen Themas hat die Geschäftsleitung des Konzerns den betroffenen Mitarbeiter vorgeladen. Dies habe «seinem Image und seiner Integrität bei seinem Arbeitgeber geschadet», heisst es im Strafbefehl.
Die Staatsanwaltschaft hat den Mann per Strafbefehl wegen Verleumdung verurteilt. Er erhielt eine Busse von 300 Franken und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 Franken.
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