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Mit Fäusten und mit Baseballschläger

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«Ich habe ein schlechtes Gewissen und kann immer noch nicht gut schlafen – es war einfach dumm, ich weiss nicht, was ich noch sagen soll», sagte die heute 25-jährige Frau gestern vor dem Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch. Die Delikte, die sich die gebürtige Bernerin zuschulden kommen liess, ereigneten sich im Jahr 2015. Nach telefonischen Streitereien mit ihrem damaligen Ex-Freund, der sie nach ihrer Aussage «einfach nie gehen lassen wollte», fuhr sie gemeinsam mit fünf Begleitpersonen zur Wohnung ihres Ex-Freundes und schlug diesen zusammen. Der Forderung des Ex-Freundes, sofort aus der Wohnung zu verschwinden, kamen nur zwei Personen nach. Daraufhin begannen die Angeklagte und der Ex-Freund ein Wortgefecht, bei dem er sie «Schlampe» schimpfte, woraufhin sie die Kontrolle verlor, mit ihren Fäusten auf ihn einschlug und versuchte, ihn zu würgen. Als er sich befreien konnte, gingen die Begleitpersonen auf ihn los, einer von ihnen hielt ihm eine Softair-Pistole an den Kopf. Der Ex-Freund trug Verletzungen am Oberkörper davon.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Tatbestand des «Angriffs» erfüllt und verlangt in diesem Delikt den Schuldspruch. Christian Zuberbühler, der Anwalt Ex-Freundes, der als Privatkläger auftritt, attestiert seinem Mandanten «massive mittelfristige psychische Probleme und eine depressive Erkrankung, die von dieser Tat herrühren». Der Verteidiger der Angeklagten, Pierre-Henri Gapany, akzeptiert die Anklage wegen Angriffs: «Allerdings sind die Verletzungen nicht so schwer. Es handelt sich um leichte Körperverletzung.»

Arbeitskollegin geschlagen

Das zweite Delikt, wegen dem die 25-Jährige sich vor dem Strafgericht verantworten musste, fand wenige Wochen später statt. Weil eine Arbeitskollegin aus dem Sensebezirk vermehrt hinter ihrem Rücken gelästert hatte, wollte sich die Angeklagte an ihr rächen. An einem Abend folgte sie ihrer ehemaligen Arbeitskollegin im Zug. Da diese Angst vor der Angeklagten hatte, rief sie eine Kollegin an, die sie begleiten sollte. In Schmitten dann passte die Angeklagte den beiden Frauen ab. Als sich ihre Freundin schützend vor die Arbeitskollegin stellte, packte die Angeklagte diese am Hals und drückte sie gegen eine Wand. Dann nahm sie einen Baseballschläger aus der Tasche und begann, auf die beiden Frauen einzuschlagen. Dabei zielte sie bewusst gegen den Kopf.

Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb, die Angeklagte der schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen. Staatsanwältin Christiana ­Dieu-Bach führt aus: «Die Angeklagte hat eine schwere Schädigung in Kauf genommen. Eine Straflinderung darf hier also nur in geringem Umfang erfolgen.» Gapany widerspricht: «Der objektive Tatbestand einer schweren Körperverletzung ist nicht erfüllt. Den Versuch kann man nicht rekonstruieren.»

Urteil folgt

Die Staatsanwaltschaft plädiert insgesamt für eine 24-monatige bedingte Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von fünf Jahren. Bedingt, weil die Angeklagte eine Arbeitsstelle und ein Domizil in Aussicht habe und ihr Verhalten «verhalten optimistisch stimme». Gapany plädiert auf 18 Monate Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren. Unter anderem, weil die Angeklagte ihre Aggressionsprobleme, ihr Borderline-Syndrom und ihr ADHS medikamentös behandle und nichts gegen eine Bewährungshilfe einzuwenden habe. Das Urteil folgt in den nächsten Tagen.

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