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Mit Gewaltentrennung vereinbar?

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Anfrage zum Verhalten von Oberamtmann Nicolas Bürgisser

Nun muss sich auch der Staatsrat damit befassen, dass kurz vor den Wahlen in den FN ein Unterstützungsinserat für Ruedi Vonlanthen erschienen ist, das von Nicolas Bürgisser unterschrieben wurde (FN vom 22. Oktober). Der Sensler SP-Grossrat will in seiner Anfrage von der Freiburger Regierung Auskunft darüber, ob Mandatsträger Wahlwerbung betreiben dürfen.«Der Oberamtmann des Sensebezirks hat sich bereits verschiedentlich in ähnlicher Art und Weise in Szene gesetzt», hält Martin Tschopp fest und erinnert den Staatsrat an die noch ausstehende Antwort auf das Schreiben der Sensler Grossrätinnen und Grossräte der CSP und der SP vom 13. September. «Damals ging es um eine ähnliche Problematik wie heute: Oberamtmann Bürgisser hatte zwölf Grossrätinnen und Grossräte der CVP, SVP, FDP und Öffnung am 10. September 2007 zu einer ausserordentlichen Sitzung aufs Oberamt geladen, um die Friedensrichterwahlen vorzuspuren. Ausgeschlossen von diesem Treffen waren die CSP- und SP-Grossrätinnen und -Gross-räte», erinnert der Schmittner Grossrat.«Es geht meines Erachtens nicht an, dass der Oberamtmann, der Vertreter des Staatsrates für alle Menschen in einem Bezirk ist, sich ganz bewusst nur für Teile davon stark macht oder bewusst Personen – Mandatsträgerinnen und -träger – in wichtigen Prozessen wie den Friedensrichterwahlen ausschliesst», heisst es in der Anfrage.Grossrat Tschopp will deshalb vom Staatsrat wissen, ob es mit der Gewaltentrennung vereinbar ist, dass der Oberamtmann des Sensebezirks aktiv Werbung für einen Sensler Nationalratskandidaten macht. In einer zweiten Frage will er wissen, ob der Staatsrat von anderen Werbekampagnen wisse, welche die Handschrift von Nicolas Bürgisser tragen, die im Umlauf sind oder waren bzw. ob weitere Werbeinserate mit Texten des Oberamtmannes publiziert worden seien.Die Antwort des Staatsrates steht noch aus. im

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