Es war vor einem Jahr, an einem Samstagmorgen früh, als ein Autofahrer zwischen Estavayer-le-Lac und Autavaux erschrak: Er hörte einen Schuss und kam deswegen fast von der Strasse ab. Noch zwei weitere Male ertönten Schüsse–und Kugeln schlugen in seinem Auto ein.
Mit Nachtsichtgerät
Der Schütze lag bäuchlings in einem Busch mit Sicht auf die Strasse versteckt. Die Polizei fand ihn dort. Er trug einen Kampfanzug, eine Mütze sowie ein Tuch und hatte sich das Gesicht geschwärzt. Er hatte ein mit Plastikpatronen geladenes Softair-Sturmgewehr und ein Nachtsichtgerät bei sich. Und er war betrunken: Eine Stunde später wies er beim Bluttest einen Blutalkoholwert von 1,62 Promille auf. Er gab an, dass er auf das Auto gezielt habe; er wisse aber nicht mehr, ob er auch abgedrückt habe.
Waffen beschlagnahmt
Die Freiburger Kantonspolizei beschlagnahmte in der Wohnung des 23-Jährigen mehrere Softair-Waffen, Munition und Accessoires. Der Mann konnte keine Kaufverträge für die Waffen vorweisen.
Der Autofahrer zeigte den Schützen wegen Gefährdung des Lebens und Sachschaden an. Er musste sein Auto für 2400 Franken reparieren lassen.
Nun hat die Freiburger Staatsanwältin Liliane Hauser den Schützen wegen Sachbeschädigung, unerlaubtem Tragen einer Waffe und fehlender Kaufverträge für die Softair-Waffen zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt; davon wird ein Tag Untersuchungshaft abgezogen, den der Mann abgesessen hat. Die Probezeit läuft über drei Jahre. Zudem muss der Mann eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 550 Franken bezahlen. Die beschlagnahmten Waffen werden zerstört. Die Voraussetzungen für eine Gefährdung des Lebens seien nicht gegeben gewesen, entschied die Staatsanwältin. njb