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Mit- statt nebeneinander

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Was der Kanton Neuenburg seit 1874 kennt, soll künftig auch in Freiburg möglich sein: Ausländerinnen und Ausländer, die seit längerer Zeit im Kanton wohnen, sollen an den politischen Entscheiden der Gemeinde teilhaben können. Dahinter steht die Idee, dass es in einer zunehmend mobilen Gesellschaft überholt ist, die Vergabe der politischen Rechte ausschliesslich an die Staatsbürgerschaft zu knüpfen. Ausländische Personen, die im Kanton Freiburg geboren sind, die hier die Schulen besucht haben oder die ihren Lebensmittelpunkt innerhalb unserer Kantonsgrenzen haben, sollen sich politisch beteiligen können. Nicht nur der Besitz des roten Passes, sondern auch der langjährige Wohnsitz im Kanton soll zum Stimmen und Wählen berechtigen.

Die Einführung des Ausländerstimmrechts ist ein Schritt, der ein Miteinander und nicht ein Nebeneinander von Schweizern und Ausländern bedeutet. Der wichtige Beitrag, den Ausländerinnen und Ausländer in Form von Arbeit, Sozialleistungen, Steuern oder durch die Übernahme von Verpflichtungen im Vereins- oder Kulturleben an unsere Gesellschaft leisten, soll dadurch anerkannt werden, dass sie in die politische Entscheidfindung integriert werden. Denn schliesslich sind sie von diesen Entscheiden in gleichem Masse wie ihre Schweizer Mitbürgerinnen und Mitbürger betroffen.

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