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Mit Tempo 146 durch die 80er-Zone

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«Ich bin mir bewusst, dass ich unüberlegt gehandelt und einen groben Fehler begangen habe. Es tut mir leid.» Das sagte der junge Mann, der sich gestern in Tafers wegen einem Raser-Delikt vor Polizeirichter Reinold Raemy zu verantworten hatte. Auf der Anklagebank des Bezirksgerichts Platz nehmen musste der 24-Jährige deshalb, weil er am 19. März 2016 mit stark übersetzter Geschwindigkeit am Steuer seines kurz zuvor erworbenen Wagens geblitzt worden war. Auf der Geraden zwischen Mariahilf und Lanthen war der junge Mann gegen 22 Uhr und in Begleitung von zwei Freunden mit einer Geschwindigkeit von 146 Stundenkilometern unterwegs – erlaubt ist auf dieser Strecke Tempo 80. «Ich wollte das Auto testen», erklärte der Angeklagte, weshalb er das Gaspedal des 200 PS starken Fahrzeugs durchdrückte. «Als ich wieder auf den Tacho schaute, bremste ich sofort. Da war es aber schon zu spät.»

Die Mitfahrer gefährdet

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung von 66 km/h – nach Abzug der Sicherheitsmarge von 6 km/h – handelt es sich gemäss Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura um eine qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Staatsanwalt Markus Julmy fand deshalb eine 17-monatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre, sowie eine Busse von 2000 Franken als angemessen. «Auch wenn davon auszugehen ist, dass Ihre Kollegen Sie eher zum Beschleunigen als zum Bremsen ermutigt haben, nahmen Sie durch Ihr Verhalten doch die Gefährdung Ihrer Mitfahrer in Kauf.» Erschwerend komme hinzu, dass sich der Angeklagte an jenem Abend zwei Bier genehmigte, bevor er sich ans Steuer setzte.

Rechtsanwalt André Clerc, der den 24-jährigen Sensler vor Gericht vertrat, plädierte dafür, das Feierabendbier seines Mandanten nicht als erschwerendes Element hinzuzuziehen. «Die Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,19 Promille und lag deutlich unter dem erlaubten Grenzwert von 0,5 Promille. Ausserdem bestätigte mein Mandant, dass er sich an diesem Abend zu jeder Zeit voll fahrtüchtig fühlte.»

Clerc argumentierte weiter, die Unerfahrenheit des Angeklagten in die Urteilsfindung mit einzubeziehen. «Es war das erste Mal, dass er ein so leistungsstarkes Auto fuhr.» Weil der Verkehrsgutachter zum Schluss gekommen sei, dass es dem Angeklagten an Einsicht und Verantwortungsbewusstsein mangle, habe dieser sein Permis auf unbestimmte Zeit abgeben und eine verkehrspsychologische Massnahme antreten müssen. «Es sieht nicht danach aus, als dass er so bald wieder hinter einem Steuer sitzen wird.» Nicht zuletzt deshalb halte er eine tiefere Strafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderte für angemessen. Das Urteil wird im Laufe dieser Woche erwartet.

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