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Mit Tempo 150 durch das Perolles

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Mit Tempo 150 durch das Perolles

Junger Autofahrer bildete sich ein, von der Polizei verfolgt zu werden

Das Strafgericht des Sensebezirks hat gestern einen 23-jährigen Mann von einer ganzen Liste von Anklagepunkten freigesprochen. Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Angeklagten völlige Unzurechnungsfähigkeit attestiert.

Von ANTON JUNGO

Das Gericht, unter dem Präsidium von Gerichtspräsident Peter Rentsch, sprach den Angeklagten zwar von allen Anschuldigungen frei. Es verfügte aber gleichzeitig dessen Einweisung in eine geeignete Heil- oder Pflegeanstalt. Wie der Gerichtspräsident ausführte, wird es an den Vollzugsbehörden sein, über die Art der Anstalt und die Dauer des Aufenthalts zu entscheiden.

Er braucht «begleitetes Wohnen»

Nachdem der Angeklagte sich von den Folgen des letzten Zwischenfalls erholt hatte, verbrachte er 16 Monate in der Anstalt «Tannenhof». Seither lebt er ausserhalb des Kantons in einer Wohngemeinschaft, die einem Wohnheim angeschlossen ist. Der Kanton Freiburg verfügt über keine entsprechende, geeignete Einrichtung. Im Vergleich zu früher erlebe sein Klient eine problemlose Phase, hielt gestern sein Vormund fest und ist überzeugt, dass er auch in Zukunft «begleitetes Wohnen» notwendig habe.

Der heute 23-jährige Mann aus dem Sense-Oberland war angeklagt wegen Hehlerei und falscher Anschuldigung im Zusammenhang mit der Entwendung eines Motorfahrrades. Sachbeschädigung und Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz waren zwei weitere Anklagepunkte.

Lust auf eine Ausfahrt

Der letzte und gravierendste Vorfall hatte sich am 7. Februar 2003 in der Stadt Freiburg ereignet. Der Angeklagte lebte damals im psychosozialen Zentrum Le Torry. Gemäss seinen Aussagen verspürte er Lust auf eine Autofahrt, obwohl er nicht im Besitz eines Führerausweises war. Am Vorabend der «Ausfahrt» genehmigte er sich einen Joint. Sein an seinem Wohnort im Sense-Oberland deponiertes Auto war nicht immatrikuliert und auch nicht versichert.

Er fuhr mit dem Wagen in die Stadt; zuerst durch die Avenue du Midi und dann trotz allgemeinem Fahrverbot durch die Bahnhofunterführung und schwenkte dann trotz Fahrverbot ins Perolles ein. Bei der Kreuzung vor der Paulus-Druckerei überfuhr er das Rotlicht und prallte einige 100 Meter später in voller Fahrt in einen Personenwagen, der aus der Jacques-Gachoud-Strasse auf die Perollesstrasse einfuhr.
Bei seiner Fahrt durch die Stadt hatte sich der Angeklagte von der Polizei verfolgt gefühlt. Gemäss eigenen Angaben fuhr er zeitweise mit über 100 km/h, Zeugen berichteten, der Wagen müsse mit 150 bis 200 km/h unterwegs gewesen sein. Sicher ist nur, dass sich der Angeklagte die Verfolgung durch die Polizei nur eingebildet hatte. Sicher ist ebenfalls, dass die vier Insassen des angefahrenen Personenwagens – die Eltern und zwei Kinder – wie durch ein Wunder – neben einem Trauma nur relativ leichte Verletzungen davon trugen.

Die Folgen hätten weit schlimmer sein können. Der Unfall hat kurz nach elf Uhr stattgefunden. Um diese Zeit ist das Perolles von Schülern und Studenten jeweils stark belebt. Auf diesen Umstand wies vor allem Anwalt Bruno Kaufmann, der vor Gericht die Interessen der betroffenen Familie vertrat, hin.

Der Vorfall im Perolles trug dem jungen Mann jedenfalls eine Anklage wegen Gefährdung des Lebens, der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, der Störung des öffentlichen Verkehrs, der fahrlässigen einfachen, eventuell schweren Körperverletzung sowie der eventuell vorsätzlichen einfachen, eventuell schweren Körperverletzung ein.

Der Angeklagte bestritt die ihm vorgeworfenen Vergehen nicht. Nicht damit einverstanden ist er aber, dass er vorsorglich in ein Wohnheim eingewiesen wurde und dort auch medikamentös behandelt wird. Er möchte zurück ins Sense-Oberland zu seinen Kollegen, in einer eigenen Wohnung leben und wieder einer normalen Arbeit nachgehen.

Der Angeklagte hat
keinen freien Willen

Gabriele Berger, die Stellvertreterin der Staatsanwältin, stützte sich in ihrem Plädoyer vor allem auf das psychiatrische Gutachten. Dem Angeklagten würden zwar zahlreiche Straftaten vorgeworfen, doch gemäss Gutachten bestehe ein Zusammenhang zwischen der ihm attestierten völligen Unzurechnungsfähigkeit und seinem Verhalten. Sie verlangte, dass er von allen Anschuldigungen freigesprochen werde. Aber ebenso deutlich forderte sie eine administrative Massnahme in einem strengen Rahmen. Sie befürchtet Wiederholungsgefahr. Bedauert hat Gabriele Berger, dass der Angeklagte wenig Einsicht zeigt für die Massnahmen, denen er sich schon jetzt unterziehen muss.

Zweifel am Gutachten

Anwalt Bruno Kaufmann hegte Zweifel am psychiatrischen Gutachten und an der völligen Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Immerhin habe dieser das Zentrum Le Torry verlassen und sich zu einer Autofahrt entschlossen.

Ohne dieses Gutachten müsste der Angeklagte mit einer mindestens dreijährigen Gefängnisstrafe rechnen, meinte er und wies darauf hin, dass ein strafrechtlicher Freispruch nicht heisse, dass er nicht zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden müsse.

Joachim Lerf, Anwalt des Angeklagten, schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. «Mein Mandant hat keinen freien Willen», wies auch er auf das psychiatrische Gutachten hin.

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