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Mit Tempo 208 auf Autobahn unterwegs

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 Das Polizeigericht des Sensebezirks in Tafers befand gestern Donnerstag einen Mann wegen einer groben Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig. Polizeirichter Peter Rentsch verurteilte den deutschen Staatsangehörigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten–mit einer dreijährigen Probezeit–sowie zu einer Geldbusse von 3100 Franken. Darüber hinaus trägt der in Deutschland wohnhafte Verurteilte die Kosten des Verfahrens.

 Das gestern verhandelte Delikt liegt bereits einige Zeit zurück: Am 28. Dezember 2014 war der heute 21-jährige Mann auf der Autobahn A 12 zwischen Flamatt und Düdingen unterwegs–sein Tacho zeigte Tempo 208 an. Er hat die Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometer um mehr als 80 Stundenkilometer überschritten und gilt somit gemäss Strassenverkehrsgesetz als Raser. Peter Rentsch hielt in seiner Urteilsbegründung fest, dass der Beschuldigte vorsätzlich elementare Verkehrsregeln verletzt habe. Mit der Missachtung der Höchstgeschwindigkeit habe er ausserdem das Risiko in Kauf genommen, einen Unfall mit Schwerverletzten und Todesopfern zu verursachen.

 Der Fall wurde in einem verkürzten Verfahren verhandelt. Ein solches erfolgt, wenn der Beschuldigte die Vorwürfe bereits im Vorfeld eingesteht. ste 

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