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Mitarbeitende und VPOD bekämpfen Umstrukturierung der Stiftung Les Buissonnets

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Der Stiftungsrat von Les Buissonnets will die Stiftung umstrukturieren und eine neue Generaldirektion schaffen. In einer Petition fordern die Angestellten nun mehr Transparenz und Klarheit.

Im September hatte der Stiftungsrat von Les Buissonnets eine Umstrukturierung angekündigt. Dagegen regt sich nun Widerstand. Wie die Gewerkschaft VPOD in einer Medienmitteilung schreibt, haben 275 Angestellte eine Petition gegen die Pläne des Stiftungsrats unterschrieben. Das entspreche ungefähr 60 Prozent des Personals der fünf Institutionen (Früherziehungsdienst FED, Schulheim SH, Homato, Home-Ecole Romand/HER, Therapiestelle Physioergo) der Stiftung. 

Der Stiftungsrat plant die Schaffung einer neuen hierarchischen Ebene zwischen den Geschäftsleitungen der einzelnen Institutionen und dem Stiftungsrat. Eine Generalsekretärin oder ein Generalsekretär soll diese neu geschaffene Generaldirektion leiten. Ende September informierte der Stiftungsrat über das definitive Projekt. Wie der VPOD schreibt, werde dieses vom Personal abgelehnt.

Konkret kritisiert der VPOD, dass das Projekt zu vage formuliert sei: So werde die Stelle des Generalsekretärs bald ausgeschrieben, ohne dass ein Pflichtenheft bestehe. Wie die Rollen, Funktionen und Organe in Zukunft aussehen, wolle der Stiftungsrat erst in einem zweiten Schritt klären.

Zu wenig Mitsprache

Gleichzeitig sei das Personal vor vollendete Tatsachen gestellt worden, obwohl der Stiftungsrat schreibe, dass Entscheidungen auf allen Ebenen partizipativ und einvernehmlich getroffen würden. Schon vor Beginn des Umstrukturierungsprozesses habe das Personal mehrfach versucht, mit dem Stiftungsrat in Kontakt zu treten, um offene Fragen zu klären. Der Stiftungsrat habe auf diese Fragen keine Antworten geben können und das Personal aufgefordert, der Stiftung zu vertrauen. 

Aus diesen Gründen fordern die Unterzeichner der Petition, dass die Reform und die Rekrutierung des Generalsekretärs vorerst auf Eis gelegt werden. Zuerst müsse der Stiftungsrat drei Voraussetzungen erfüllen: Erstens müssten die Forderungen des Personals ernst genommen werden, zweitens müsse das autonome Funktionieren der Institutionen garantiert sein, und drittens müsse das Recht auf Anhörung und Information des Personals gewährleistet werden.

Die Mitarbeitenden seien bereit, mit der Stiftung zu diskutieren und an alternativen Varianten des Projekts mitzuarbeiten.

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