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Mittelschüler-Erfolg gegen den Kanton

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Mittelschüler-Erfolg gegen den Kanton

Gericht nimmt Rekurs gegen reduzierte Turnstunden an

Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hat sein Urteil gefällt: Der Kanton Freiburg muss die gestrichene dritte Wochen-Turnstunde der Zweitkürsler an den Kollegien wieder einführen.

Von KESSAVA PACKIRY/La Liberté

Der Kanton Freiburg hatte nicht das Recht aus Kostengründen den Zweitkürslern die dritte Turnstunde zu streichen. Das Verwaltungsgericht ging in seinem kürzlichen Urteil davon aus, dass dies den eidgenössischen Richtlinien widersprach, welche drei Wochenstunden Sportunterricht forderten. Bereits 1996 war in Luzern ein ähnliches Urteil gefällt worden.

Das Gericht gab damit zwei Mittelschülern und deren Anwalt Laurent Schneuwly Recht. Diese waren nach einer ersten Rechtsandrohung im Juli 2004 Anfang 2005 zur Tat geschritten und hatten gegen den Entscheid der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) vor dem Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt.

Wie zuvor den Dritt- und Viertkürslern war letzten Sommer den Kollegiums-Zweitkürslern die dritte Wochenstunde gestrichen worden. Auf der dritten Orientierungsstufe geschah dasselbe. Die EKSD hatte immer wieder betont, dass die Schüler neben der Schulzeit genügend Sportmöglichkeiten hätten, dass es viele Kompensations-Massnahmen gebe mit Sporttagen sowie Freifächern und dass man in Freiburg sowieso ein Jahr länger zur Schule gehe als anderswo. Also könne man dies gar nicht vergleichen. Zudem könne Anwalt Schneuwly seine Argumentation nicht auf die Bundes-Richtlinien stützen. Die Kantone seien in Bildungsfragen unabhängig.

Bundesverfassung fördert Sport

Das Verwaltungsgericht sah das anders. Der Bund habe durch seine Verfassung ausdrücklich die Kompetenz Bewegung und Sport der Jungen zu fördern. «Der Bundesrat kann also die Sport-Minimalstundenzahl festlegen», schrieb das Gericht. Man könne nicht wie es die EKSD gemacht habe, die Total-Turnstunden auf drei Jahre aufrechnen und dann durch vier Jahre teilen, nur weil die Mittelschule ein Jahr länger dauere. Ausserdem habe die Erziehungsdirektion nicht aufzeigen können, dass die Sporttage und Freifächer diese Wochenstunden-Reduktion wettgemacht hätten, befand das Verwaltungsgericht. Es komme aber auch gar nicht darauf an, ob die Schüler heute mehr oder weniger freiwilligen oder privaten Sport trieben als zuvor. Die Kantone müssten sich dem Bund beugen.

Kanton will nicht ans Bundesgericht

Staatsrätin Isabelle Chassot und Generalsekretär Michel Perriard waren gestern nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Laut Laurent Passer, juristischer Berater der EKSD, müsse die Direktion nun die Folgen des Urteils prüfen. Wenn die Turnstunde wieder eingeführt werde, gebe es Probleme mit den Turnhallen und es brauche sicher mehr Turnlehrer. Aber die EKSD wolle das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen.
bearbeitet von chs/FN

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