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Modellflieger ­legen Rekurs ein

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Die kantonale Baudirektion erteilte der Greyerzer Modellfluggruppe Anfang August keine Sonderbewilligung für ihre Bauten und Tätigkeiten in Cuquerens (die FN berichteten). Nun hat die Gruppe am 12. September gegen diesen Entscheid Rekurs beim Kantonsgericht eingelegt, wie sie gestern in einem Communiqué mitteilte. In diesem legte sie noch einmal ihre Sicht der Dinge dar.

Der Kauf ihres Grundstücks habe sie damals, im Jahr 1971, in Absprache mit den Behörden explizit für Modellflugaktivitäten getätigt, heisst es darin. Seither habe das Oberamt beziehungsweise der Kanton vier Lärmschutzgutachten für das Gebiet veröffentlicht. In jedem sei der Ort erneut als adäquat beurteilt worden. Alle Lärmschutznormen seien respektiert worden. Für eine solche Modellflugpiste sei zum Zeitpunkt ihres Erstellens keinerlei Bewilligung notwendig gewesen. Auch habe man bis in die jüngste Zeit nie Probleme mit den Nachbarn gehabt. Nach der Polizeiordnung von ­Bulle sei es zudem jedem Bürger erlaubt, seinen Rasen bis 21 Uhr zu mähen, heisst es weiter. Die Modellfluggruppe fragt sich, wieso sie nicht mit Modellen fliegen dürfen solle, die sämtliche Lärmvorschriften einhalten würden.

jcg

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