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Mord als Folge eines blutigen Streits

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 Die Staatsanwaltschaft hat die Voruntersuchung im Fall der Tötung eines Mannes in Frasses abgeschlossen und die Anklageschrift dem Strafgericht des Broyebezirks übergeben. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse geht sie davon aus, dass die zwei Beschuldigten entweder das Opfer kaltblütig erschossen oder mindestens eine unbekannte Täterschaft dabei unterstützt haben. Der Freiburger Oberstaatsanwalt Fabien Gasser stützt zudem Vermutungen, die nach dem Vorfall von Angehörigen geäussert worden, wonach der Fall im Zusammenhang mit einer Familienfehde zu sehen sei.

Der damals 36-jährige Italiener mit kosovarischen Wurzeln wurde im Mai 2013 vor den Augen seiner jungen Verlobten und seiner vier Kinder erschossen. Die Tat geschah vor seinem Haus in Frasses, als er aus dem Auto stieg. Er wurde mit 15 Schüssen niedergestreckt, ein Schuss verfehlte ihn und schlug im Auto ein. Die Angehörigen wurden zwar nicht verletzt, die Gefährdung ihres Lebens ist jedoch Teil der Anklageschrift.

Kein anderer Schweizer Fall

 Laut der Untersuchungsbehörde hängt mit der Familienfehde, welche vermutlich den Hintergrund des Falles bildet, der Tod von zwölf Angehörigen der involvierten kosovarischen Clans sowie von 13 weiteren Personen zusammen. Die Auseinandersetzung habe vor etwa 15 Jahren begonnen. Ausser dem Fall in Frasses sei keine der erwähnten Gewaltakte in der Schweiz begangen worden, stellte Gasser auf Anfrage klar. Einer der Beschuldigten gehört zu einem der beteiligten Familienclans.

Beide bestreiten laut Gasser jegliche Beteiligung an der Tat. Doch ihre Erklärungen seien nicht überzeugend, so Gasser. Die Staatsanwaltschaft verfolgt zudem das Alternativszenario, dass die beiden Männer lediglich Beihilfe zur Tötung geleistet haben. Sie könnten demzufolge die unbekannte Täterschaft mit Waffen ausgerüstet, sie an den Tatort gefahren, ihnen die Flucht ermöglicht und danach die Tatwaffe zum Verschwinden gebracht haben. Dieser Ansatz werde weiter untersucht.

Die Beschuldigten sind seit August respektive Dezember 2013 in Haft. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Skrupellosigkeit konkret vom Tatbestand eines Mordes aus. Neben diesem und der Gefährdung von Leib und Leben von Dritten wird einem der beiden Männer auch ein Verstoss gegen das Kriegsmaterialgesetz vorgeworfen. fca

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