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Mord, fahrlässige oder vorsätzliche Tötung?

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Mord, fahrlässige oder vorsätzliche Tötung?

Am Montag beginnt der Prozess im Fall «Daniela T.»

War es Mord, vorsätzliche oder fahrlässige Tötung? Das Strafgericht Sense in Tafers wird ab Montag klären, inwieweit die damals 30-jährige Daniela T. am gewaltsamen Tod ihres Freundes, des Arztes Walter Plüschke, schuldig ist.

Von IMELDA RUFFIEUX

Lange hat es gedauert, bis der Fall Daniela T. vor einem Gericht verhandelt werden konnte. Mehr als vier Jahre sind seit der Tat vergangen; der Fall, der schweizweit für Aufsehen sorgte, hat in dieser Zeit mehrere juristische Wendungen erfahren.

Warten auf
das psychiatrische Gutachten

Schon allein auf die psychiatrische Expertise der mutmasslichen Täterin warteten Untersuchungsbehörden und Verteidigung rund dreieinhalb Jahre. Dazu kamen Beschwerden, die Entscheide von verschiedenen Instanzen verlangten, zum Beispiel eine Strafanzeige gegen den zuständigen Untersuchungsrichter wegen Amtsgeheimnisverletzung und ein Ausstandsgesuch gegen den Untersuchungsrichter.

Eine letzte Verzögerung erfuhr der Fall im Sommer 2004, als eine Beschwerde der Verteidigung gegen die Überweisungsverfügung ans Bezirksgericht Sense von der Strafkammer Freiburg teilweise gutgeheissen wurde. Die Akten umfassen mittlerweile acht Bundesordner.

Ernste Beziehungsprobleme

Daniela T. hat am 16. Oktober 2000 ihren langjährigen Freund, den Arzt Walter Plüschke, mit dem Revolver ihres Vaters getötet, wie sie gegenüber der Polizei in den ersten Vernehmungen zugab. Das Paar hatte – wie Familienmitglieder, Freunde und Bekannte später bestätigten – ernsthafte Beziehungsprobleme.

Walter Plüschke, der vier Jahre jüngere zukünftige Arzt mit australischen Wurzeln, trug sich mit dem Gedanken, sich von seiner Freundin zu trennen. Diese wollte ihn anscheinend mit verschiedenen Mitteln, unter anderem mit einem gefälschten Schwangerschaftstest und Selbstmord-Drohungen, an sich zu binden.

Erschossen, verbrannt, vergraben

Die Untersuchungen ergaben, dass Daniela T. den Leichnam nach dem Schusswechsel in eine Decke einwickelte, ihn nach draussen schleppte, anzündete und dann auf dem Grundstück beim Haus ihres Vaters in Überstorf im Pferch ihrer Pferde verscharrte.

Gegenüber der Mutter und später gegenüber der Polizei gab sie zuerst an, dass sie und ihr Freund von Unbekannten überfallen worden seien und dass ihr Freund gar entführt worden sei – so erklärte sie auch ihre Schussverletzung am Unterarm. Erst nach mehreren Einvernahmen, der erfolglosen Suche nach Walter Plüschke und nachdem die Ermittlungsbehörden auf einige Widersprüche gestossen waren, gab sie zu, den Überfall erfunden zu haben.
Die weiteren Untersuchungen ergaben, dass das Opfer durch einen Schuss in den Rücken getötet worden war; entweder aus sehr kurzer Distanz oder sogar in Form eines so genannten «Kontaktschusses». Ein weiteres Projektil wurde im Unterkiefer des Opfers gefunden. Zweifelsfrei wurde auch bewiesen, dass Daniela T. den Revolver abgefeuert hat, da an ihrer rechten Hand so genannte Schmauchspuren sichergestellt worden sind.

Mehr als zwei Wochen Verhandlung

Das Gericht wird zwischen dem 17. Januar und dem 4. Februar klären müssen, ob der Tod von Walter Plüschke auf einen Unfall, auf fahrlässiges Verhalten oder auf eine vorsätzlich geplante Tat zurückzuführen ist. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung, eventuell Mord, eventuell fahrlässige Tötung. Dazu kommt noch der Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege (angeblicher Überfall). Für die Verhandlung sind mehrere Tage anberaumt. Den Vorsitz am Strafgericht Sense in Tafers führt Gerichtspräsident Reinold Raemy.

Seit drei Jahren auf freiem Fuss

Daniela T. wurde nach den Einvernahmen in Haft genommen und vom Untersuchungsrichter später in die psychiatrische Klinik Marsens eingewiesen. In weiten Kreisen der Bevölkerung stiess der Entscheid des Haftrichters, die teils geständige Täterin im Januar 2001 auf freien Fuss zu setzen, auf Unverständnis.

Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Patrik Gruber, hat sich kürzlich in einem Interview mit der Zeitschrift «Facts» zu diesem Umstand geäussert. Es sei das gute Recht seiner Mandantin, erst dann ins Gefängnis zu gehen, wenn sie rechtskräftig verurteilt sei, erklärte er.
Fasburgera 2005

Am Mittwoch, 2. Februar 2005, wird als Beilage der «Freiburger Nachrichten» die Fasnachtszeitung «Fasburgera» erscheinen. Die Redaktion der «Fasburgera» nimmt gerne Beiträge und Anregungen aus der Leserschaft entgegen. Die Einsendungen sollten auf humorvolle Art Themen behandeln, die einem grösseren Leserkreis vertraut sind. Die Texte müssen kurz und prägnant abgefasst sein. Auf Beiträge in Versform ist zu verzichten. Anonyme Texte oder Beiträge, welche die Privatsphäre von Personen verletzen könnten, werden in der «Fasburgera» nicht berücksichtigt.

Über die Einsendungen wird keine Korrespondenz geführt. Für eventuelle Rückfragen müssen die Einsendungen aber mit der vollständigen Adresse und Telefonnummer der Autorin oder des Autors versehen sein.

Einsendungen sind bis spätestens Freitag, 28. Januar 2005, an die Redaktion der «Fasburgera», Postfach 576, 1701 Freiburg, zu richten. Fax: 026 426 47 40; E-Mail: fn.redaktion@freiburger-nachrichten.ch FN

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