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Morddrohung oder harmloses Gespräch?

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Aussage gegen Aussage: So lässt sich die rund dreieinhalbstündige Verhandlung vor dem Polizeigericht Sense in Tafers von gestern Nachmittag kurz zusammenfassen. Gerichtspräsident Peter Rentsch bekam dabei zwei völlig unterschiedliche Varianten der gleichen Geschichte zu hören. «Ich hatte richtig Angst. Ich zitterte am ganzen Körper und konnte nicht wegfahren.» Das sagte die junge Frau, die in der Verhandlung als Strafklägerin auftrat. Sie hatte gegen ihren Ex-Schwager Klage eingereicht, nachdem dieser vor rund einem Jahr bei einem zufälligen Treffen gedroht hatte, sie umzubringen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hatte den 39-jährigen, im Sensebezirk wohnhaften Mann in der Folge wegen Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 1100 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Weil er mit dem Urteil nicht einverstanden war, musste der Fall gestern vor dem Bezirksgericht Sense verhandelt werden.

Die Geschichte des Mannes deckt sich nur in wenigen Eckpunkten mit der Schilderung seiner Ex-Schwägerin. Er sagte vor der Polizei und gestern auch vor Gericht, sie hätten sich an diesem besagten Morgen nur zufällig in der Nähe eines Bancomaten getroffen, kurz miteinander gesprochen und er sei dann wieder seines Weges gegangen. Hintergrund des Konflikts ist eine schwierige Scheidung einige Jahre zuvor und offenbar schwelende Konflikte zwischen der Frau und der Familie ihres Ex-Mannes, beide aus Sri Lanka.

Keine Einigung möglich

Bevor die eigentliche Verhandlung anfing, hat Polizeirichter Peter Rentsch mithilfe einer Übersetzerin versucht, die Parteien zu einer aussergerichtlichen Einigung zu bewegen. Seitens des Beschuldigten wäre die Bereitschaft da gewesen, sich zu entschuldigen und sich allenfalls auf ein Kontaktverbot einzulassen. Doch die Bemühungen des Polizeirichters blieben erfolglos; die Strafklägerin hielt an ihrem Antrag fest: Sie glaube den Versprechungen ihres Ex-Schwagers nicht. «Es ist mir wichtig, dass er eine Bestrafung erhält.» Selbst die mehrfachen Hinweise von Peter Rentsch, dass eine Verurteilung nicht zwangsläufig erfolge, da im vorliegenden Fall Aussage gegen Aussage stehe, liessen sie nicht umstimmen.

Die Frau schilderte in der Verhandlung, dass die Drohung wohl die Folge einer früher ausgesprochenen Beleidigung gegen die Männlichkeit ihres Ex-Schwagers gewesen sei und dass der Angeschuldigte jede Gelegenheit nutze, um sie schlechtzumachen. Sie sagte auch, dass eine Drittperson ihr ebenfalls bestätigt hatte, dass ihr Ex-Schwager sie umbringen wolle. «Ja», sagte sie mit Überzeugung auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob sie ihm zutraue, die Drohung auch umzusetzen. «Ich werde mein Leben lang Angst vor ihm haben.» Wegen ihrer drei Kinder sei es aber nicht möglich, ihm ganz aus dem Weg zu gehen.

Zu viele Lücken

Der Verteidiger des Ex-Schwagers, Anwalt Gabriel Püntener, sah die Sache ganz anders. Das Verhalten der Frau sei zeitweise unlogisch, sie habe ihre Aussagen vor Gericht situativ nachgebessert, wenn es gerade passte. Die Vorwürfe gegen ihren Ex-Schwager seien konstruiert. Den angeblichen Zeugen, der die Drohung hätte bestätigen können, hielt er für erfunden. Seinen Antrag, diesen Zeugen beizuziehen, hatte das Gericht kurz vorher abgelehnt. Der Anwalt hielt der Frau in seinem Plädoyer vor, dass sie die Scheidung vom Bruder des Angeklagten noch nicht verarbeitet habe und sich als Opfer fühle. Das bewiesen auch die Textnachrichten, die sie der Familie ihres Ex-Mannes regelmässig schicke. Gabriel Püntener beantragte für seinen Mandanten Freispruch sowie eine Entschädigung für die Auslagen von 500 Franken.

Das Polizeigericht fällt das Urteil in den nächsten Tagen.

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