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Mörder erhält Höchststrafe

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«Der Plan, seine Frau zu töten, hat mehrere Wochen in ihm gereift. Die Tat hat er dann kaltblütig, ohne Skrupel und ohne jegliches soziales Bewusstsein ausgeführt.» So begründete Gerichtspräsident Benoît Chassot gestern am Strafgericht Saane sein Urteil gegen einen 47-jährigen Tunesier, den er des Mordes schuldig sprach und zu einer lebenslangen Haftstrafe, der Höchststrafe, verurteilte.

Schnitt die Kehle durch

Zwei Monate vor der blutigen Tat am 5. April 2010 hatte die Frau den Mann verlassen. Dies, nachdem er sie immer wieder überwacht, beleidigt, geschlagen und zu Sex gezwungen und sie der Untreue bezichtigt hatte. Auch dass seine Frau arbeitete, während er selbst arbeitslos war, hatte immer wieder zu Problemen geführt.

Am Tag der Tat begab sich der Mann in die Wohnung seiner Frau. Während die beiden gemeinsamen Mädchen im Alter von neun und elf Jahren draussen spielten, fesselte er seine Frau. Danach stach er ihr fünfzehn Mal mit einem Messer in den Rücken, schlug sie mit einer Pistole und schoss ihr Gummischrot ins Gesicht, bevor er ihr die Kehle durchschnitt.

Nach der Tat wusch er sich und besorgte sich andere Kleider. Den Abend verbrachte er mit seinen Kindern in der Wohnung der Ermordeten. Am nächsten Tag stellte er sich der Polizei.

Sieht sich als Opfer

Der Angeklagte habe nicht nur vor, während und nach der Tat eine skrupellose, verwegene und egoistische Verhaltensweise gezeigt, sondern auch vor Gericht, sagte Benoît Chassot. «Er hat sich und sein Verhalten nie infrage gestellt. Im Gegenteil: Er versuchte, sich als Opfer darzustellen.» So habe er unter anderem versucht, seine Frau, deren Familie oder seine Depression für die Tat verantwortlich zu machen. Die zugezogenen Experten attestierten dem Angeklagten höchstens eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit. «Die Schuld ist sehr schwer und kein einziges strafmilderndes Element kann aufrechterhalten werden», schloss Chassot. Damit sei eine lebenslange Haftstrafe gerechtfertigt. Dies bedeutet, dass der Mann frühestens nach 15 Jahren bedingt entlassen werden kann, wenn er sich in Haft vorbildlich verhält. Zudem muss ein Experte abklären, ob ein Rückfallrisiko besteht.

Seinen Töchtern, die fremdbetreut werden, muss er eine Summe von je 80 000 Franken zahlen. Einer Schwester, die der Toten sehr nahestand, stehen 20 000 Franken zu.

Rekurs wahrscheinlich

 Auf das Urteil angesprochen, sagte Marc Baur, Verteidiger des Angeklagten: «Wir müssen dies nun noch einige Tage setzen lassen, aber vermutlich werden wir Rekurs einlegen.»

Zum einen sei die Strafe zu hart, so Baur. «Die Tat war schrecklich, das will ich nicht abstreiten. Aber welche Strafe gäbe es dann für Leute, die noch schlimmere Dinge tun?» Störender als das Strafmass sei für ihn hingegen das Urteil. «Der Mann hat seine Frau–wenn auch vielleicht auf eine perverse Art–geliebt. Dies wurde beim Urteil nicht berücksichtigt.»

Gibt es einen Weiterzug, wird der Fall zunächst vor Kantons- und dann allenfalls vor Bundesgericht verhandelt.

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