Der Anwalt des Wirts aus Bulle, der im März 2011 den Liebhaber seiner Frau mit acht Schüssen tötete, hat beim Bundesgericht Berufung gegen das Urteil des Kantonsgerichts eingereicht. Das Kantonsgericht hatte den Mann Anfang April zu elf Jahren Haft verurteilt. Erstinstanzlich war der Mann vom Strafgericht des Greyerzbezirks zu acht Jahren verurteilt worden. Dagegen hatten der Staatsanwalt und der Verurteilte Rekurs eingelegt. Die Kantonsrichter sprachen von einer «regelrechten Hinrichtung».
Anders sieht das der Verurteilte: Sein Mandant bereue die Tat zwar zutiefst und wolle die Konsequenzen tragen, so sein Anwalt Bruno Charrière, aber mit dem Rekurs wolle sein Mandant «geltend machen, dass seine Tat nicht ein kaltblütig geplanter Racheakt gewesen ist, sondern vielmehr eine unglückliche und spontane Reaktion auf ein Familiendrama». Sein Mandant habe im Affekt gehandelt und sei wegen starken emotionalen Stresses nur vermindert zurechnungsfähig gewesen.
Zu diesem Schluss kam eines von zwei psychiatrischen Gutachten zum Täter. Das Bezirks- und Kantonsgericht stützten sich jedoch auf den anderslautenden Befund des zweiten Gutachtens. Dieser Entscheid sei ohne fundierte Gründe gefallen, so Charrière. Das werde nun vor Bundesgericht angefochten. mos/sda