Eine deutliche Abfuhr erteilte das Kantonsparlament gestern einer bereits im Jahr 2014 eingereichten Motion von Grossrat Xavier Ganioz (SP, Freiburg). Diese wollte homo-, bi-, trans- und intersexuelle Personen vor Ausschaffungen in Länder mit homophober Gesetzgebung schützen. Bereits der Staatsrat hatte die Motion in seiner Botschaft zur Ablehnung empfohlen und zweifelte gar an ihrer Zulässigkeit. Dies mit der Begründung, dass Ausschaffungen in die Kompetenz des Bundes fallen. Einige Grossratsmitglieder bekundeten zwar grundsätzliche Sympathie für das Ansinnen von Ganioz – was sich in der grossen Anzahl Stimmenthaltungen zeigte. Grossmehrheitlich folgten sie jedoch der Argumentation des Staatsrats und lehnten die Erheblicherklärung der Motion mit 47 Nein- gegen 32 Ja-Stimmen bei 14 Enthaltungen klar ab.
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