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Motion: Pro Jahr vier Sonntagsverkäufe

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Die Grossräte Emanuel Waeber (CVP, St. Antoni) und Jean-Denis Geinoz (FDP, Bulle) verlangen in ihrer Motion, dass der Staatsrat das kantonale Gesetz über die Ausübung des Handels sowie dessen Reglemente dahingehend anpasst, dass die Gemeinden vier Sonntage pro Jahr bezeichnen können, an welchen Sonntagsverkäufe erlaubt sind. Eine klare, einheitliche Regelung würde gemäss den Grossräten sowohl dem Bedürfnis des Detailhandels nach mehr Flexibilität als auch demjenigen der Vollzugsbehörden des Arbeitsgesetzes nach klaren rechtlichen Grundlagen entsprechen. Für einige Gewerbler des Gewerbeverbandes Sense bringt diese Motion nur etwas, wenn das Unternehmen diesen Sonntag selbst bestimmen kann. «Diese Sonntage müssen die Gemeinden definieren», hielt Erwin Jutzet fest. Er fände es jedoch nicht sinnvoll, wenn dann an jedem Sonntag in der Stadt drei Geschäfte geöffnet wären. ak

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