Das Freiburger Gemeindegesetz sieht beim Vollzug einer Gemeindefusion vor, dass die Bürger der bisherigen Gemeinden neu Bürger der neuen Gemeinde werden. Mit der Gemeindefusion geht somit oft auch ein Wechsel des Heimatortes einher. Mit einer Fusion verliert also ein Bürger jeglichen Hinweis auf das Bürgerrecht seiner ursprünglichen Gemeinde.
Dies sei bisweilen ein Argument, weshalb Bürger Gemeindefusionen gegenüber kritisch eingestellt sind, hat Grossrat Pierre-André Grandgirard (CVP, Cugy) festgestellt. Er spricht von einem Identitätsverlust.
Es könnte sogar den Ausschlag geben, gegen eine Gemeindefusion zu stimmen, so der Grossrat. Er schlägt deshalb in einer Motion vor, dass Personen, die dies wünschen, in offiziellen Dokumenten neben der neuen Heimatgemeinde weiterhin in Klammern den alten Heimatort führen können. Natürlich müsse man Bürger einer «existierenden» Gemeinde sein, schreibt Grandgirard, dennoch sollten aber Sensibilitäten berücksichtigt werden.
Auf Verlangen
Grandgirard schlägt in der Motion kein systematisches Erwähnen des alten Heimatortes vor, sondern eine Regelung «auf Verlangen». Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, müsste eine solche Regelung gemäss dem Grossrat auch rückwirkend auf bereits erfolgte Gemeindefusionen gelten. Eine Antwort auf die Motion steht noch aus. uh