Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Motion über Steuerabzüge für volljährige unterstützungspflichtige Kinder wird angenommen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In einer Motion kritisierten Eric Collomb (Die Mitte, Lully) und Francine Defferrard (Die Mitte, Villars-sur-Glâne), dass ein Elternteil, der für ein volljähriges Kind weiterhin Unterhaltsbeiträge zahlt, diese nicht steuerlich abziehen kann. Das müsse sich ändern.

Die Motionäre schlugen das sogenannte Berner Modell als bessere Lösung vor. Sébastien Dorthe (FDP, Matran) forderte ein kohärentes Abzugssystem sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder. Auch die SVP-Fraktion unterstütze die Motion mehrheitlich, sagte Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier).

Dagegen sprach sich die Ratslinke aus: Marie Levrat (SP, Vuadens) fand, dass die Motion nachteilig für die Frauen ist, wenn nur der zahlende Elternteil Abzüge geltend machen kann. Denn wenn die Eltern getrennt sind, so lebten die Kinder meistens bei den Müttern. Auch die Mütter müssten etwas abziehen können. 

Staatsrat Jean-Pierre Siggen sagte, der Kanton Freiburg habe eine sehr nuancierte Praxis entwickelt, und beantragte, die Motion abzulehnen. In der Abstimmung wurde sie vom Grossen Rat aber mit 63 Ja-Stimmen gegenüber 36 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema