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Motion: Vereinbarung nur fakultativ

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Neben den Grossräten Bachmann und Clément hatten auch die Grossrätinnen Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) in einer Motion eine Entscheidungsbefugnis des Staates verlangt, der eine Vereinbarung mit den Versicherern als verbindlich erklären könnte.

Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat vor, diese Motion abzulehnen, obwohl sie den Vorzug hätte, eine einheitliche Lösung zu ermöglichen. Die Regierung macht darauf aufmerksam, dass gemäss Krankenversicherungsverordnung der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Versicherern und Kantonen über den Verzicht auf Leistungsaufschub lediglich fakultativ ist. Versicherer könnten somit gesetzlich nicht verpflichtet werden, sich an solche Vereinbarungen zu halten. Dazu komme, dass nicht alle Versicherer dem Dachverband Santésuisse angehören. wb

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