Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Motion verlangt weniger Unterschriften

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Kantonsregierung ist dagegen, dass die Anzahl der für eine Volksinitiative oder ein Referendum auf Kantonsebene nötigen Unterschriften von 6000 auf 5000 reduziert und die Frist für die Unterschriftensammlung bei Initiativen von 90 auf 180 Tage erhöht wird. Er empfiehlt eine entsprechende Motion, welche die Grossräte André Schoenenweid (CVP, Freiburg) und Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) zusammen mit 20 weiteren Grossratsmitgliedern eingereicht haben, zur Ablehnung.

Die im Kanton Freiburg geltende Regelung sei eine der strengsten der Schweiz, begründeten die Motionäre ihr Anliegen. Eine Lockerung des rechtlichen Rahmens sei notwendig, um es der Bevölkerung zu ermöglichen, ihre Meinung zu bestimmten Dossiers kundzutun. Für eine Volksinitiative müssten gegenwärtig innerhalb der «äusserst kurzen» Frist von drei Monaten Unterschriften von 2,97 Prozent der Stimmberechtigten gesammelt werden. Nur der Kanton Tessin sei noch anspruchsvoller als Freiburg, mit einer Unterschriftenzahl, die 3,17 Prozent der Stimmberechtigten entspreche, und einer Frist von zwei Monaten. Mit den von den Motionären geforderten neuen Kriterien würde sich der Kanton Freiburg im nationalen Durchschnitt befinden.

Die Motionäre weisen auch darauf hin, dass im Kanton Genf statt einer absoluten Zahl ein Prozentsatz von rund zwei Prozent der Stimmberechtigten als Bedingung für ein Zustandekommen gelte. Das entspreche im Kanton Freiburg 4000 Unterschriften. Sie wären damit einverstanden, wenn der Prozentsatz für Freiburg auf 2,47 Prozent festgelegt würde.

«Es droht keine Lawine»

Wie der Staatsrat in seiner Antwort schreibt, fragt er sich, ob eine Reduktion der Unterschriftenzahl und eine Verlängerung der Frist geeignete Mittel sind, um das politische Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu stimulieren und zu erleichtern. Die Zahl der Stimmberechtigten im Kanton habe sich zudem seit 1921 massiv erhöht. Es brauche heute im Verhältnis deutlich weniger Stimmbürger, damit eine Initiative oder ein Referendum zustande komme. Zudem habe sich der Prozess des Stimmensammelns im Laufe der Jahre deutlich vereinfacht. Zu lange Fristen könnten zudem auch für die jeweiligen Initianten selbst ein Nachteil sein, da deren Motivation mit der Zeit schwinden könnte. «Vor allem würde eine Verlängerung solcher Verfahren den Gesetzgebungsprozess nur weiter verlangsamen», hält Staatsrat Didier Castella (FDP) auf Anfrage fest. Und auch im interkantonalen Vergleich «entspricht die Situation im Kanton Freiburg absolut der Norm», wie der Staatsrat betont. Die aktuellen Anforderungen machten zudem eine reibungslose und effiziente Ausübung der direkten Demokratie nicht unmöglich, was auch aus der Quote der zustande gekommenen Initiativen und Referenden im Kanton ersichtlich werde: Seit 1986 sei von 20 angekündigten Referenden nur gerade eins nicht zustande gekommen, 2014 beim Referendumsbegehren gegen das neue Schulgesetz. Und von den 26 seit 1975 lancierten Ini­tiativen seien nur drei nicht zustande gekommen, zwei Mal im Jahr 1994 und einmal 1995. Der Staatsrat ist auch gegen eine Prozentsatz-Regelung, da dies die Klarheit und Vorhersehbarkeit mindere.

Die Motionäre sind mit diesen Argumenten gar nicht einverstanden. «Der Staatsrat will nicht, dass sich mehr Menschen am politischen Meinungsprozess beteiligen», sagt Bruno Marmier. Das gelte insbesondere für Bürgerbewegungen, die nicht parteilich organisiert seien. Besonders störend ist für Marmier, dass der Staatsrat nicht einmal auf den Vorschlag der Verlängerung der Frist eingehe. Es gebe in Freiburg zwar die Möglichkeit einer Volksmotion an den Gros­sen Rat, doch werde dieses Instrument nur sehr selten und meist von parteinahen Kreisen genutzt.

«Das Argument, dass bei einem Ja zu dieser Motion eine Flut von Initiativen drohe, stimmt nicht», ergänzt André Schoenenweid. Er trug massgeblich dazu bei, dass die Quote für ein fakultatives Referendum in der Stadt Freiburg dieses Jahr von zehn auf fünf Prozent gesenkt wurde.

Chronologie

Prozentsatz sank kontinuierlich

Im Kanton Freiburg wurde die Möglichkeit einer Initiative oder eines Referendums im Jahr 1921 im Rahmen einer Verfassungsreform eingeführt. In beiden Fällen waren bereits damals 6000 Unterschriften und eine Frist von 90 Tagen vorgesehen. Das hat sich bis heute nicht verändert, obwohl die Zahl der Stimmberechtigten ­seither stark angestiegen ist. Für 6000 Unterschriften waren im Jahr 1950 noch 13,02 Prozent der Stimmberechtigten nötig. Im Jahr 1970 waren es nur noch 11,71 Pro- zent, 1990 noch 4,36 Prozent und 2010 gerade noch 3,28 Prozent. Dieses Jahr sind genau 203 724 Wählerinnen und Wähler im Kanton eingetragen. Das heisst, dass 6000 Unterschriften lediglich 2,94 Prozent der Stimmberechtigten entsprechen. Das wirkt sich auf das Zustandekommen von Initiativen und Referenden aus.

jcg

 

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema