Letzten Sommer ist ein 23-jähriger Töfffahrer mit seiner Ducati in Payerne auf die Autobahn A1 gefahren. Dabei ist er zuerst auf der rechten Spur einem Lieferwagen zu nah aufgefahren, danach auf der linken Spur einem Personenwagen. Vor dem Eingang zum Autobahntunnel Sevaz versuchte er, ein Auto rechts zu überholen. Als die Polizei ihn anhielt, stellte sie fest, dass der Töfffahrer nur einen Lernfahrausweis besass–jedoch kein «L» am Motorrad angebracht hatte. Und auch die Autobahnvignette fehlte, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. Die Staatsanwaltschaft hat den Lernfahrer wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt. njb
- Bern
- 28.09.2023
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- 28.09.2023
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