Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Murten lädt Petitionäre zum Dialog ein

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Unmut über die neuen Trinkwasser- und Abwasserentsorgungsreglemente ist in den drei Murtner Ortsteilen Jeuss, Salvenach und Courlevon beachtlich. Das war am Donnerstagabend am Infoanlass zu den beiden Reglementen deutlich spürbar. Mit dieser Veranstaltung reagierte der Gemeinderat auf drei Petitionen aus den drei Ortsteilen. Die insgesamt über 560 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner kritisieren darin, dass die Grundgebühren in den zwei neuen Wasserreglementen zu hoch und ungerecht ­seien. Am Infoabend nahmen mehr als 250 Personen teil. Darunter waren nicht nur die Petitionäre, sondern auch mehrere Generalrätinnen und Generalräte sowie Mitglieder des Gemeinderats.

Kritik am Generalrat

Einige anwesende Bürger zeigten sich verärgert über den Murtner Gemeinderat und den Generalrat. «Sie müssen sich überlegen, ob Sie das Volk vertreten oder sich selbst. Schauen Sie zu Ihren Bürgern», empörte sich ein Mann. Ein anderer stellte den Sachverstand des Generalrats infrage. Dessen Mitglieder hatten die heute kritisierten Reglement im Oktober 2018 nahezu diskussionslos durchgewunken. «Es gab damals keine Voten zum Abwasserreglement, weil der Generalrat überfordert war», sagte der Bürger.

Thomas Bula, Generalrat (FDP) und Präsident der Finanzkommission, wies darauf hin, dass die Kommission das Reglement geprüft habe. Der Generalrat habe es anschliessend besprochen und durchgewunken. «Jetzt ist es ein Thema und man muss gewisse Sachen korrigieren. Wir werden das sicher nochmals prüfen», sagte der Generalrat.

Sachlich und fundiert

Die Kritik der Bürger an den zwei Reglementen war sachlich und fundiert. Sie bezeichneten es als ungerecht, dass sich die Grundgebühr der Abwasserentsorgung anhand der Parzellengrösse und der Wohnzone berechnet. Ein solches Berechnungsmodell werde weder vom Preisüberwacher noch vom Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute empfohlen, sagte ein Bürger.

Eine Frau ergänzte diesen Punkt mit einem Beispiel: Man nehme zwei identische Häuser, eines in der Stadt Murten und eines auf dem Land. Wegen unterschiedlicher Überbauungsziffern im Baureglement müsse das dazugehörige Grundstück auf dem Land grösser sein als in der Stadt. Und weil ihr Grundstück grösser ist, müsse sie eine höhere Grundgebühr zahlen, obwohl die beiden Häuser identisch seien, so die Bürgerin. Auf dieses Votum folgte kräftiger Applaus.

Die Vize-Stadtpräsidentin Ursula Schneider Schüttel (SP) verteidigte das Murtner Berechnungsmodell für die Abwasserentsorgung und das zugehörige Reglement. Letzteres gebe es seit 1997. «Wir hatten damit in Murten nie grosse Probleme.» Nach der Fusion von 2016 mit Jeuss, Salvenach, Courlevon und Lurtigen habe die Gemeinde beim Verfassen des neuen Reglements «auf das gesetzt, was sich bewährt hatte». Zudem sei das Berechnungsmodell, das auf der zonengewichteten Grundstücksfläche beruhe, im Musterreglement des Kantons enthalten, so Schneider Schüttel. Gemeinderat Andreas Aebersold (FDP) wies darauf hin, dass das in Murten angewandte Modell vom Kanton empfohlen werde (siehe Kasten rechts).

Änderung prüfen

Auch zu reden gab eine Deckelung bei der Murtner Trinkwassergebühr für grosse landwirtschaftliche Parzellen. Im Reglement steht, dass hier die für die Anschlussgebühr anrechenbare Grundstücksfläche auf 1000 Quadratmeter begrenzt ist, und zwar «sofern die Berücksichtigung des gesamten Grundstücks zu einer untragbaren Belastung führen würde». Bei der Grundgebühr hingegen fehlt eine solche Deckelung – und dennoch wird sie angewandt. «Das ist Willkür», sagte Alain Wasserfallen, ein Sprecher der Petitionäre, am Infoabend. «Eine Regelung wird angewandt, obwohl sie nicht im Reglement steht.»

Charles Nicolas Moser, Direktor der Industriellen Betriebe Murten, bestätigte Wasserfallens Darstellung: Die Begrenzung der anrechenbaren Grundstücksfläche für die Anschluss- und auch die Grundgebühr werde beim Trinkwasser seit Jahren angewandt. «Das ist Usanz bei der IB Murten.» Aber im Reglement werde dies tatsächlich nicht explizit erwähnt. Die IB Murten werde nun zusammen mit dem Gemeinderat prüfen, ob hier eine Änderung vorgenommen wird.

Wasserfallen störte sich ebenfalls daran, dass die Begrenzung auf 1000 Quadratmeter nur für landwirtschaftliche Betriebe gilt und nicht für Privatpersonen. Das sei auch ein Fall von Willkür.

Weiter bemerkte der Petitionär, dass Murten bei den Abwasserkosten gemäss Preisüberwacher die teuerste Gemeinde der Schweiz ist. Ihre jährlichen Kosten liegen etwa zweieinhalbmal über dem Durchschnitt aller erfassten Gemeinden. Gemeinderat Andreas Aebersold verwies auf die Struktur von Murten: «Für wenig Einwohner haben wir ein grosses Netz und drei Abwasserreinigungsanlagen. Den Löwenanteil der Kosten trägt Murten. Alle anderen Zahler sind kleine Gemeinden.»

Überrascht über Widerstand

Schneider Schüttel und Aeber­sold zeigten sich am Infoanlass überrascht über den Widerstand, der sich in den vergangenen Wochen und Tagen gegen das Trinkwasser- und das Abwasserentsorgungsreglement manifestiert hat. Der Gemeinderat habe mittlerweile Unterlagen zum Abwasserentsorgungsreglement dem Preisüberwacher zur Prüfung geschickt, so Schneider Schüttel. «Nun schauen wir, was für eine Rückmeldung wir erhalten.» Sie kündigte zudem an, die Kerngruppe der Petitionäre zu einem Gespräch in die kommunale Energie-, Umwelt- und Planungskommission einzuladen.

Kanton

Musterreglemente anzupassen ist Aufgabe der Gemeinde

Das von den Petitionären kritisierte Murtner Berechnungsmodell für die Grundgebühr beim Abwasser entstammt dem Musterreglement des Kantons. «Dieses Musterreglement wurde so entwickelt, dass es für den gesamten Kanton optimal geeignet ist. Es kann jedoch nicht alle kommunalen Besonderheiten berücksichtigen», schreibt Corinne Rebetez, Mediensprecherin der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, auf Anfrage. «Es ist Aufgabe der Gemeinden, das Musterreglement, falls notwendig, anzupassen, um die Gleichbehandlung auf dem Gemeindegebiet zu gewährleisten.» Die grosse Mehrheit der Gemeinden habe die Musterreglemente für das Trinkwasser und das Abwasser «mit sehr geringen Anpassungen» übernehmen können.

Murten wendet eine Gebührenberechnung mit zonengewichteten Parzellenflächen an. Dies habe den Vorteil, dass sie mit Werten aus der Zonenplanung arbeite, die Einfluss auf die Wasserinfrastruktur haben, so Rebetez. Der Kanton Freiburg empfehle die Verwendung dieses Modells.

Eine Grundgebühr, die ausschliesslich anhand der Anzahl Personen oder Haushalte berechnet werde, entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die Gemeinden seien verpflichtet, Infrastruktur in Bauzonen bereitzustellen, an deren Kosten sich die Grundeigentümer beteiligen müssten.

jmw/emu

 

Offener Brief

Petitionäre fordern Aussetzung des Abwasserreglements

Für Alain Wasserfallen, Sprecher der Petitionäre aus Jeuss, Salvenach und Courlevon, bewiesen die vielen Teilnehmer an der Informationsveranstaltung und die emotionalen und angeregten Diskussionen, dass die Trink- und Abwassergebühren die ländliche Bevölkerung beschäftigen. Der Verlauf des Anlasses sei in die richtige Richtung gegangen, schreibt er auf Anfrage: «Der Gemeinderat ist bereit, unsere Forderungen aufzunehmen und zu prüfen. Wir begrüssen es auch sehr, dass unsere Forderung nach einem Dialog bei der Veranstaltung erhört wurde, die Vertreter der Petitionäre zu einem Austausch mit der Energie- Umwelt- und Planungskommission eingeladen werden und wir unsere Argumente einbringen können.»

Die Petitionäre schickten gestern einen offenen Brief an den Gemeinderat. In diesem halten sie fest, dass sie die Einsprachen zu den Trinkwasserrechnungen aufrechterhalten. Sollte die Gemeinde die Abwasserrechnungen versenden, sei auch hier mit einer «grossen Anzahl» Einsprachen zu rechnen. Um das zu verhindern, verlangen die Petitionäre, das Abwasserreglement ausser Kraft zu setzen. Dann trete das frühere Reglement wieder in Kraft, welches bis Ende 2018 gültig war.

Die Petitionäre zeigen sich im Brief bereit, die Einladung des Gemeinderats anzunehmen, mit der kommunalen Energie-, Umwelt- und Planungskommission zu diskutieren und so «an einer gerechten Lösung mitzuarbeiten».

jmw/emu

 

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema