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Murten will mehr Platz für Fussgänger

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Die Gemeinde Murten hat grosse Pläne: Sie möchte in den Bereichen Ryf, Raffor, Berntorplatz, Prehlstrasse und Meylandstrasse durch zahlreiche Massnahmen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Attraktivität des Strassenraums steigern. Am Dienstagabend stellte Gemeinderätin Ursula Schneider Schüttel (SP), unterstützt von Mitarbeitern des Planungsbüros, ihre Pläne der Bevölkerung vor.

Parkplätze verschwinden

Im Bereich des Berntorplatzes sehen die Planer «unbefriedigende und gefährliche Situa­tionen im Bereich aller Stras­senquerungen, besonders für Schulkinder». Hinzu kommen unübersichtliche Zufahrts- und Einsteigesituationen für die Schulbusse. Um diese Situationen zu entschärfen, sollen die Parkplätze vor dem Schulhaus und einige Parkplätze in der Längmatt verschwinden. Auf dem Platz vor dem Schulhaus sollen künftig nur noch Schulbusse halten dürfen.

Dieser Platz soll neu mit einem erhöhten Trottoir sichtbarer von der Strasse abgegrenzt werden (siehe Foto). Weil der Platz vergrössert wird, verschmälert sich die Strasse. Dennoch sollen Autos problemlos aneinander vorbeifahren können. Gleichzeitig gilt neu Tempo 30. Am Berntorplatz ist auch eine verbesserte Beleuchtung vorgesehen.

Begegnungszone in der Ryf

Im westlichen Teil der Ryf – also vom Kreisel aus vorbei am Museum bis fast zum Restaurant Des Bains – soll neu eine Tempo-30-Zone gelten. «Auf der Höhe des Museums sind behindertengerechte Bushaltestellen auf beiden Strassenseiten vorgesehen», erklärte Verkehrsplanerin Rebekka Christ den gut 80 anwesenden Personen. Auf einer Strassenseite soll es ein durchgehendes Trottoir von mindestens zwei Metern Breite geben.

Vom Restaurant Des Bains bis zur Kreuzung mit dem Raffor ist eine Begegnungszone mit Tempo 20 vorgesehen, wo die Fussgänger Vortritt haben (siehe Box). In diesem schmalen Abschnitt soll es auf beiden Seiten Trottoirs geben mit einer Breite von mindestens einem Meter. Autos können mit Tempo 20 weiterhin durchfahren. Jedoch muss beim Aufeinandertreffen mit einem Bus oder einem Camion mindestens ein Fahrzeug auf den Gehwegbereich ausweichen.

Im Raffor soll es nur noch auf der Seite des Fussweges Parkplätze geben. Diese Plätze werden neu senkrecht zur Stras­se ausgerichtet. Dadurch verringert sich der Grünstreifen um einen halben Meter.

Im östlichen Bereich der Ryf – also von der Raffor-Kreuzung bis zum Pantschau-Parkplatz – soll Tempo 30 gelten. Vor den historischen Gewerbebauten sind breitere Vorplatzbereiche geplant. Für mehr Grün soll eine Baum­reihe auf der Seeseite sorgen. Auf der 4,4 Meter breiten Strasse können Autos nur aneinander vorbeifahren, wenn der gepflästerte Ausweichstreifen wird.

Die Gemeinde Murten möchte auf der Prehlstrasse (vom Bernstrassenkreisel bis zur Kreuzung mit der Meylandstrasse), auf der Meylandstras­se und im Bereich des Bahnübergangs beim Bahnhof eine durchgehende Tempo-30-Zone einführen. Die Meylandstrasse soll auf 4,4 Meter Breite verkleinert werden. Gepflästerte Ausweichstreifen ermöglichen es zwei sich kreuzenden Fahrzeugen, aneinander vorbeizufahren. Neu sind breitere, durchgehende Trottoirs möglich.

Am Infoabend zeigten sich mehrere Personen skeptisch gegenüber den gepflästerten Ausweichstreifen. «Ist die Abgrenzung zum Trottoir für die Autofahrer so noch deutlich genug?», wurde gefragt. Einige wünschten auch für den Berntorplatz eine Begegnungs­zone. «Die Stadt freut sich über viele Rückmeldungen in der Mit­wirkungsphase bis zum 22. Dezember», sagte Schneider Schüttel. Dafür steht auf der Website ein Fragebogen zur Verfügung. Bis wann die Pläne umgesetzt werden, konnte die Gemeinderätin nicht sagen: «Wir werden die Eingaben prüfen und einen Bericht zur Mitwirkung verfassen. Nachdem das kantonale Tiefbauamt das Dossier behandelt hat, braucht es die Zustimmung des Generalrats für die Umsetzung und die Finanzierung.»

Zur Sache

Die Unterschiede zwischen Tempo 30 und 20

In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuge Vortritt. Allerdings dürfen Fussgänger die Strasse überall überqueren. Fussgängerstreifen werden nicht aufgemalt. Ausnahmen werden vor Kindergärten, Schulen und Heimen gemacht. Für Fahrzeuge gilt der Rechtsvortritt. In Tempo-20-Zonen – auch als Begegnungszonen bezeichnet – haben Fussgänger immer Vortritt. Fussgängerstreifen gibt es nicht, für Fahrzeuge gilt der Rechtsvortritt. Begegnungszonen werden in der Regel dort eingerichtet, wo Fussgänger häufig die Strassenseite wechseln und viele Aktivitäten beidseits der Strasse stattfinden. Gemäss der Verkehrs­planerin Rebekka Christ erhöhen beide Zonen die Sicherheit des Fuss- und des Veloverkehrs. Zusätzlich sorgen sie für einen stetigen Verkehrsfluss und damit für weniger Lärm. Ebenfalls nehme der Durchgangsverkehr dank solchen Zonen ab, und gleichzeitig steige die Aufenthaltsqualität für die Fussgänger.

jmw

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