2020 wurde im Berner Oberland ein Neugeborenes auf einem Werkhof ausgesetzt. Die Mutter hatte es in einer kalten Winternacht seinem Schicksal überlassen. Für diese Tat musste sie sich nun vor Gericht verantworten.
Die Mutter des Findelkindes von Därstetten BE ist am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten verurteilt worden. Das Regionalgericht in Thun sprach sie der versuchten Kindstötung schuldig.
Die heute 44-jährige Frau hatte in einer kalten Winternacht Anfang 2020 ihr Neugeborenes im Werkhof von Därstetten im Simmental abgelegt. Das Mädchen wurde am nächsten Morgen gerade noch rechtzeitig entdeckt. Heute lebt es in einer Pflegefamilie.
Die Gerichtspräsidentin sagte bei der Urteilsverkündung, die Mutter habe den Tod des Kindes nicht gewollt. Sie habe ihn aber in Kauf genommen. Das Mädchen habe nur durch Zufall überlebt.
Das Gericht hatte die angeklagte Mutter vom Erscheinen zur Urteilsverkündung dispensiert. Die Frau wurde am Donnerstag per Video zugeschaltet.
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