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Mutterschaftsbeitrag für alle Mütter

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Autor: walter buchs

freiburg Soeben hat der Staatsrat den Gesetzesentwurf über die Mutterschaftsbeiträge an den Grossen Rat überwiesen mit dem Ziel, dass das Gesetz am 1. Juli 2011 in Kraft treten kann. Damit können dann die in der neuen Kantonsverfassung festgelegten Grundsätze endgültig umgesetzt werden.

«Freiburg wird der erste Kanton sein, der allen Müttern einen Beitrag entrichtet, unabhängig davon, ob es sich um eine leibliche Mutter oder um eine Adoptivmutter handelt und ob die Mutter berufstätig ist oder nicht.» Dies hat Staatsrätin Anne-Claude Demierre am Freitag bei der Vorstellung des Entwurfs hervorgehoben.

Das neue kantonale Gesetz kommt subsidiär zu der seit 2005 geltenden Bundeslösung zur Anwendung, wie Hans Jürg Herren, Direktor der kantonalen Sozialversicherungsanstalt, vor den Medien im Rathaus unterstrich. Die eidgenössischen Leistungen richten sich bekanntlich ausschliesslich an berufstätige Frauen und decken während 14 Wochen 80 Prozent des vor der Schwangerschaft bezogenen Durchschnittslohns.

Neue Leistungen

Gemäss Gesetzesentwurf wird der Kanton neu Mutterschaftsbeiträge an nicht erwerbstätige Mütter, an teilzeitlich erwerbstätige Mütter und an Adoptivmütter auszahlen. «Es gibt keinen Automatismus», unterstrich Hans Jürg Herren hiezu. In den drei genannten Fällen muss nämlich ein Gesuch gestellt werden. Der Beitrag wird dann während 98 Tagen, was 14 Wochen sind, ausbezahlt und entspricht pro Monat einer einfachen AHV-Mindestrente.

Für teilzeitlich erwerbstätige Mütter bezahlt der Kanton die Differenz zwischen dem eidgenössischen Beitrag und der minimalen AHV-Rente. Schliesslich erhalten Adoptivmütter, für die es auf Bundesebene keine Leistung gibt, genau wie die nicht erwerbstätigen Frauen den der minimalen AHV-Rente entsprechenden Betrag. Gemäss Botschaft des Staatsrates dürften bei durchschnittlich 30 Adoptionen pro Jahr etwa zehn Mütter in den Genuss von Adoptionsbeiträgen kommen.

Seit 18 Jahren bezahlt der Kanton Leistungen an Frauen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Die Bestimmungen des entsprechenden Gesetzes werden ins neue Gesetz übernommen.

Die Gesamtkosten werden ,inklusive «Bedarfsfälle», auf 4,9 Mio. Fr. beziffert. Trotz breiter Ablehnung bei der Vernehmlassung schlägt der Staatsrat vor, dass die Kosten je zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden übernommen werden. Wie Staatsrätin Demierre sagte, wird dies bei der Sozialhilfe so gemacht und es gebe keinen Grund, «von dieser Logik abzuweichen».

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