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Mutterschaftsbeiträge für alle Mütter und Hilfe bei beruflicher Eingliederung

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Autor: walter buchs

Die seit vier Jahren geltende Staatsverfassung sieht vor, dass im Kanton Freiburg alle Mütter, auch nicht erwerbstätige, Mutterschaftsbeiträge erhalten. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun morgen Mittwoch und am Donnerstag vom Grossen Rat beraten.

Zu Lasten des Kantons

Das neue kantonale Gesetz kommt subsidiär zu der seit 2005 geltenden Bundeslösung zur Anwendung (FN vom 12. Juni 2010). Bei einer Annahme durch den Grossen Rat, die nicht in Frage steht, soll das Gesetz nach dem Willen des Staatsrates am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Die parlamentarische Kommission ist nämlich einstimmig für Eintreten auf den Entwurf. Im Gegensatz zum Staatsrat schlägt sie aber vor, dass der Staat die gesamten Kosten übernimmt. Nach dem Vorschlag der Regierung sollten diese zur Hälfte von den Gemeinden getragen werden.

Heute Dienstagnachmittag berät das Kantonsparlament einen Antrag der Regierung, die Mittel zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit abgeschlossener Ausbildung um eine Million Franken aufzustocken und ab 1. Juli 2010 bis Ende 2011 weiterzuführen. Die Regierung geht davon aus, dass ungefähr 150 junge Berufsbildungs- und Studienabgänger davon werden profitieren können.

Ergänzung zur Bundeshilfe

Zuschüsse für berufliche Eingliederung von Jugendlichen wurden im Rahmen des Plans zur Stützung der Wirtschaft eingeführt, den der Grosse Rat am 18. Juni 2009 verabschiedet hatte. Die Hilfe war so gefragt, dass der ursprünglich vorgesehene Betrag von 800 000 Franken zu Lasten des Beschäftigungsfonds aufgebraucht ist.

Im Rahmen seines Konjunkturprogramms gewährt auch der Bund seit Anfang dieses Jahres Eingliederungszuschüsse, aber nur an Jugendliche, die vorher während sechs Monaten als arbeitslos gemeldet waren. Nach dem Willen des Staatsrates soll die Verlängerung der kantonalen Hilfe insbesondere dazu beitragen, dass Jugendliche nach Abschluss der Ausbildung sofort Zuschüsse erhalten und nicht zuerst den Gang zur Arbeitslosenkasse antreten müssen.

Festlegung der Wahlkreise

In der neuen Kantonsverfassung sind die Wahlkreise für die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates nicht mehr aufgeführt. Im Hinblick auf die Erneuerungswahlen im November 2011 legt der Staatsrat nun einen Gesetzesentwurf vor, der diese Wahlkreise festlegt. Der bisher geltende Grundsatz der Aufteilung des Kantons in acht Wahlkreise wird übernommen. Mit Ausnahme des Saanebezirks, der zwei Wahlkreise bildet (Stadt und übriger Bezirk) entspricht der Wahlkreis weiterhin jeweils dem Bezirk.

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