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Nach Bundesgerichtsurteil soll Biogasanlage auf politischem Weg zustande kommen 

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Das Bundesgericht sagt wie zuvor schon das Kantonsgericht Nein zu einer Biogasanlage in der Nähe des Schlosses Kleinvivers. Die Anlage hätte in der Verlängerung des Landwirtschaftsbetriebs (vorne links) zu stehen kommen sollen.
Charly Rappo

In der Nähe des Schlosses Kleinvivers am Schiffenensee darf es keine Biogasanlage geben. Das Bundesgericht stützt einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts. Es bestätigt, dass der Ortsbildschutz höher zu gewichten ist als die Anlage für erneuerbare Energie.

Das Projekt der Landwirte Béat und Elsbeth Aeberhard geht auf das Jahr 2013 zurück. Nachdem sie schon eine Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Stallgebäudes installiert hatten, wollten sie auch eine Biogasanlage bauen, um den Hofdünger ihres eigenen Betriebs und von drei Nachbarhöfen zu Energie zu verarbeiten. Die jährlich rund 4000 Tonnen Hofdünger und 826 Tonnen Co-Substrate sollten eine Energiemenge von 774 Megawattstunden für eine Leistung von 105 Kilowatt erzeugen. Der Strom sollte ins Netz gespiesen und zehn Prozent davon für den Eigengebrauch genutzt werden.

Obwohl damals alle Dienststellen von der Gemeinde bis zu den kantonalen Ämtern positive Gutachten erstellt hatten, kann das Projekt so nun nicht realisiert werden. Im letzten Jahr hatte das Kantonsgericht aufgrund von Einsprachen von Pro Freiburg und der Freiburger Sektion des Heimatschutzes das Projekt gestoppt, weil das schützenswerte Ortsbild von nationaler Bedeutung mit dem 150 Meter entfernten Schloss Kleinvivers höher zu gewichten sei als das Interesse an erneuerbarer Energie. Nun bestätigte das Bundesgericht mit Entscheid vom 21. April diese Sichtweise: Es lehnte den Rekurs der Landwirte ab.

Interessen nicht gleichwertig

Die Landwirte hatten ihren Rekurs beim Lausanner Gericht vor allem damit begründet, dass die Interessenabwägung des Kantonsgerichts Freiburg ungenügend war. Sie kritisierten darin, dass das Interesse am Erhalt eines landwirtschaftlichen Betriebs und ihr Interesse an einer Biogasanlage zu wenig berücksichtigt wurden. Zudem sei das Interesse am Ortsbild nationaler Bedeutung ungerechtfertigterweise höher gewertet worden als das öffentliche Interesse an der Entwicklung erneuerbarer Energien.

Das Kantonsgericht habe sehr wohl eine Interessenabwägung vorgenommen, stellt nun das Bundesgericht in seinem Urteil klar, das den FN vorliegt. Es erwähnt die Interessen der Landwirtschaft wie auch der erneuerbaren Energie. Es könnten aber nur Interessen von nationaler Bedeutung in Betracht gezogen werden, um vom Schutz des Ortsbilds nationaler Bedeutung abzuweichen, und das sei bei der Anlage in Kleinvivers nicht der Fall.

Auch wenn die Biogasanlage den Gebäudekomplex des Schlosses Kleinvivers nicht direkt beinträchtigen würde, so sei die Nähe der Anlage mit einem Betonplatz, Gebäuden und einer grossen Blache doch nicht kompatibel mit dem Ortsbild. «Es gilt, den marginalen Charakter der Energieproduktion zu berücksichtigen, wenn diese dem öffentlichen Interesse des Landschafts- und des Denkmalschutzes gegenübersteht», schreibt das Gericht. Zudem sieht das Bundesgericht die Möglichkeit eines alternativen Standorts der Anlage.

Nun der politische Weg

Diese Argumentation bringt die Waadtländer Nationalrätin Isabelle Chevalley (GLP) in Rage, welche in dieser Angelegenheit die Interessen des Ehepaars Aeberhard vertritt. Sie sagt:

Das Urteil ist besorgniserregend für die Produktion von erneuerbarer Energie.

Es könnte negative Auswirkungen auf den Bau weiterer Anlagen auch im Bereich Solarenergie haben, befürchtet sie. Sie verweist darauf, dass gemäss Gesetz bloss Anlagen von mehr als 10 Megawatt einem gleich gelagerten Interesse entsprechen würden.

Da der juristische Weg ausgeschöpft ist, will sie nun auf politischem Weg weiterkämpfen. «Nun muss halt das Gesetz geändert werden», so Chevalley gegenüber den FN. Sie kündigt bereits eine Eingabe an der Sitzung der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie am 21. und 22. Mai an. Dazu müsse die Bundesverwaltung bis im August Stellung beziehen. Den vom Bundesgericht angetönten alternativen Standort auf der anderen Seite des Hofs erachtet Chevalley als unrealistisch: «Das geht nicht: Dort ist das Gelände zu steil.»

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